Haushaltsforderungen 2013

(Foto: © Wilfried Albishausen)

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Das waren die drei treibenden Kräfte einer "neuen" Besoldungspolitik - Walter-Borjans, SPD Finanzminister, Sylvia Löhrmann, B90/Die Grünen Schulministerin und Hannelore Kraft, SPD Ministerpräsidentin

Anhörung des Unterausschusses "Personal" des Haushalts- und Finanzausschusses
am 08.01.2013, 13:30 Uhr, im Landtag NRW

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Hahnen,
wie bereits anlässlich der Anhörung zum Haushaltsgesetz 2012 vor drei Monaten appelliert
der Bund Deutscher Kriminalbeamter erneut an den Haushaltsgesetzgeber, deutliche
Signale zur Stärkung der Inneren Sicherheit zu setzen und die dazu erforderlichen Haushaltsmittel
in Kapitel 03 110 zur Verfügung zu stellen.
Im vorliegenden Haushaltsplanentwurf mit einem Volumen von gut 60 Mrd. Euro und einer
Netto-Neuverschuldungs-Ermächtigung in Höhe von gut 3,6 Mrd. Euro erschreckt daher
unter Anderem vor dem Hintergrund einer immer instabiler werdenden Sicherheitslage
der Umstand, dass ausgerechnet dem Ministerium für Inneres und Kommunales im
Einzelplan 03 Ausgabeneinsparungen in Höhe von etwa 50 Mio. Euro zugemutet werden.
Kein anderes Ministerium wird so stark in die Konsolidierungspflicht genommen, zumal im
EP 03 obendrein noch Einnahmesteigerungen in Höhe von ca. 44 Mio. Euro erwartet werden.
Im Polizei-Kapitel 03 110 schlägt sich dies mit der Erwartung von 4,25 Mio. Euro Mehreinnahmen
bei knapp 41 Mio. Euro Minderausgaben nieder.
Dieser massive Eingriff in den Polizeietat ist mehr als geeignet, die subjektiv gefühlte wie
zunehmend objektiv erlebte Unsicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unverantwortlicher
Weise zu stärken und kommt einer fatalen Fehleinordnung der Inneren Sicherheit in
die Rubrik der "freiwilligen Leistungen" gleich.
Innere Sicherheit ist und bleibt Kernaufgabe des Staates und hat deutlichen Vorrang vor
anderen Aufgaben in unserem Land.
Bevor ich im Weiteren zu wesentlichen personellen Erfordernissen zur Gewährleistung einer
funktionsfähigen Polizei Stellung beziehe, möchte ich zunächst in aller Kürze auf die
drei im Fragenkatalog zum Polizeibereich formulierten Fragen eingehen:
1. Zu dem angefragten Prozentanteil nicht Kernaufgaben bezogener polizeilicher Arbeitszeit
kann mangels entsprechender Erhebungen keine Aussage getroffen werden.
2. Im Zusammenhang mit obiger Antwort zu 1. ist zunächst eine umfassende, aufgabenkritische
Untersuchung aller polizeilicher Handlungs- und Betätigungsfelder, nicht zuletzt
auch mit Blick auf die übrigen Bereiche der öffentlichen Verwaltung, vonnöten.
Erst nach unvoreingenommener wie Zielvorgaben freier Erhebung valider Daten können
sodann Entlastungsmaßnahmen in Angriff genommen werden.
3. Auch die partielle Entlastung von Polizeivollzugsbeamtinnen und beamten durch Angestellte
und/oder Verwaltungsbeamtinnen/-beamte bedarf zunächst einer umfassenden
Aufgabenkritik. Gleichwohl erscheint die derzeitige politische Praxis der Stellenreduzierung
im polizeilichen Tarifbereich hinsichtlich einer Entlastung der Vollzugsbeamtinnen
und beamten wenig hilfreich.
Haushaltsforderungen Personalhaushalt
Der BDK verweist zur Vermeidung langatmiger Wiederholungen an dieser Stelle auf seine
im Dokumentenarchiv des Landtages unter MMST16-127 abgelegte Stellungnahme zur
erst vor drei Monaten geführten Haushaltsplanberatung 2012 und beschränkt sich im
Weiteren auf die Auflistung der Forderungen und Vorschläge aus seiner o.a. Stellungnahme,
deren begründende Inhalte hiermit vollumfänglich zum Gegenstand dieser neuerlichen
Stellungnahme gemacht werden:
Neueinstellungen für die Polizei auf 1.600 (jährlich) erhöhen
Wohl wissend, dass selbst diese Einstellungszahl aus demografischen wie medizinischen
Gründen nicht ausreichen werden, die Personalstärke der NRW-Polizei über 2020 hinaus
zu halten, müssen 400 dieser 1.600 Einstellungsermächtigungen für die Verwendung in
der Kriminalpolizei unmittelbar nach einer an den Kernaufgaben orientierten Ausbildung
in spezialisierenden Modulen in Theorie und Praxis im Rahmen des Bachelorstudienganges
an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung vorgesehen werden.
Haushaltsneutrale Erhöhung der Planstellen A12/A13 Funktionszuordnung
Der BDK fordert eine Reform der Stellenplanobergrenzenverordnung für den Bereich der
Polizei und damit eine (haushaltsneutrale) Anhebung der Funktionsstellen A12/A13. Da
hier eine haushaltsneutrale Lösung möglich ist, liegt dieser Bereich eher in der Zuständigkeit
der Landesregierung, sollte aber von den Fraktionen unterstützt werden.
Anpassung der Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) an das Bundesrecht
Der BDK erwartet seitens des Gesetzgebers entsprechende Initiativen analog zur Entscheidung
des Bundes für die Bundesbeamten.
Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage
Der BDK fordert die Regierungsfraktionen auf, die bereits länger zugesagte Wiederherstellung
der Ruhegehaltsfähigkeit nunmehr endlich im vorliegenden Haushalt zu realisieren.
Erschwerniszulage für Mitarbeiter des Dezernats 22 im Landeskriminalamt
Der BDK wiederholt auch hier seine Forderungen aus den Stellungnahmen zu den Anhörungen
vor dem UA Personal im Januar und Oktober 2012.
Investition in Kriminaltechnik - DNA-Problematik - Datenträgerauswertung
Der BDK fordert, die zur im Lichte des 163 StPO zeitnahen Sicherung und Auswertung
molekularbiologischer wie digitaler Spuren erforderlichen Haushaltsmittel nunmehr in
2013 zur Verfügung zustellen.
Einstellung von Kriminalfachangestellten
Der BDK fordert unabhängig von der obigen Antwort zur 3. Frage aus dem polizeispezifischen
Fragenkatalog die Bereitstellung von mindestens 250 Stellen für Kriminalfachangestellte.
Einnahmeverbesserungen und Einsparpotentiale für Innere Sicherheit
Da Kosten verursachende Haushaltsforderungen auf der einen Seite nach guter Sitte das
Aufzeigen von Einsparpotentialen an anderer Stelle und/oder die Deckung durch Einnahmeverbesserungen
bedingen, möchte ich abschließend ebenfalls in aller Kürze drei diesbezügliche
Möglichkeiten aufzeigen, wobei auch hier auf die teilweise ausführlichen Begründungen
aus der Stellungnahme MMST16-127 Bezug genommen wird:
Beteiligung der Straftäter an den Kosten der Ermittlungen
Angesichts der gut 1,5 Mio. Straftaten in NRW und knapp 500.000 ermittelten Tatverdächtigen
(2011) sind Gebühren in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe zu erzielen. Hierdurch
sind nicht nur die Einnahmen zur Deckung von Aufwendungen der Inneren Sicherheit
deutlich zu verbessern, sondern es wird auch ein Signal in die Bevölkerung gesendet,
dass Straftäter auch für die von ihnen verursachten Kosten (Ø gut 500 Euro pro Straftat)
zur Verantwortung gezogen werden.
Kernaufgaben orientierte modulare Ausbildung statt Einführungsfortbildung
Allein der zukunftsorientierte Wechsel zu einer für die differenzierte Kernaufgabenerfüllung
spezialisierenden Ausbildung im Rahmen des Bachelorstudienganges könnte selbst
bei konservativer Rechnung jährlich mehrere Mio. Euro an Fortbildungskosten für die Einführungsfortbildung
einsparen, die für den Teil des kriminalpolizeilich aufgabenorientiert
ausgebildeten Nachersatzes hinfällig wäre.
Intensivierung der Gewinnabschöpfung
Durch rechtliche Anpassungen (Bundesratsinitiative) im Vermögensabschöpfungsrecht,
personelle Stärkungen sowie Aus- und Fortbildungsoptimierungen bei Kriminalpolizei,
Staatsanwaltschaften und Gerichten wäre es ein Leichtes, allein in NRW zusätzliche vorläufige
Vermögenssicherungen jährlich im zumindest hohen zweistelligen Millionenbereich
zu erzielen.
Es ist an der Zeit, dass tatkräftige Politiker den engagierten Bürgerinnen und Bürgern unseres
Landes zum Wohl unserer offenen und freien Gesellschaft wie zur Verteidigung deren
Grundwerte eine funktionsfähige Polizei an die Seite stellen. Wer an der Inneren Sicherheit
spart, macht sich in höchstem Maße an zunehmendem Organisationsversagen
schuldig.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Kay Wegermann
Stellv. Landesvorsitzender

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