Haushaltsforderungen 2012

(Foto: © Wilfried Albishausen)

(Foto: © Wilfried Albishausen)

Das Bild zeigt eine "zerbrochene" Kriminaldienstmarke - Symbol für die Zerstörung einer gut funktionierenden Kriminalpolizei

Anhörung des Unterausschusses "Personal" des Haushalts- und Finanzausschusses am 31.01.2012, 13.30 Uhr, im Landtag NRW




Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrter Herr Bell,

der Bund Deutscher Kriminalbeamter appelliert an den Haushaltsgesetzgeber, deutliche Signale in Sachen Innerer Sicherheit zu setzen und die dazu erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

Die in den letzten Monaten geführten politischen Gespräche haben deutlich gemacht, dass das Thema "Haushaltskonsolidierung" noch immer im Vordergrund steht, was sicherlich nachvollziehbar ist. Dabei darf allerdings nicht vergessen werden, dass die Kriminalitäts- und Bedrohungslage elementar in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger eingreift und die Schaffung der zum Sicherheitserhalt erforderlichen personellen Voraussetzungen nicht zur "Kür", sondern zur "Pflicht" der Politik in unserem Land gehört. Eine der fiskalischen Konsolidierung geschuldete Stagnation oder gar weitere Reduzierung der Personalressourcen käme einer fatalen Fehleinordnung der Inneren Sicherheit in die Rubrik der "freiwilligen Leistungen" gleich.

Innere Sicherheit ist und bleibt Kernaufgabe des Staates und hat deutlichen Vorrang vor anderen Aufgaben in unserem Land.

Der BDK beschränkt sich in seiner Stellungnahme auf die wesentlichen personellen Erfordernisse zur Gewährleistung einer funktionsfähigen Polizei. Dabei soll eine in den letzten Jahren immer wieder vorgeschlagene Möglichkeit zur Verbesserung der Einnahmesituation vorangestellt werden.

Verbesserung der Einnahmen für Innere Sicherheit

Beteiligung der Straftäter an den Kosten der Ermittlungen

Die Ermittlungen in strafrechtlichen Angelegenheiten sind bisher für Beschuldigte kostenfrei. Die polizeilichen Aufwendungen werden hier nicht wie in anderen Verwaltungsbereichen (wie z. B. Einwohnermeldeamt, Straßenverkehrsamt, Bauamt, Gewerbeamt) nach dem Verursacherprinzip auf den Verantwortlichen umgelegt, sondern von der Mehrheit der rechtstreuen Bürgerinnen und Bürger getragen. Erst in Fällen, die gerichtlich entschieden werden, wird der Beschuldigte ausschließlich an den Kosten des Gerichtsverfahrens beteiligt. Es wäre möglich und rechtlich vertretbar, Straftäter mit pauschalen "Ermittlungsgebühren" zu belasten, die sich an dem vorgeworfenen Delikt orientieren.

Denkbar ist eine pauschalierte Verwaltungsgebühr, wie sie jedem Betroffenen (u. a. Halterhaftung bei Bußgeldverfahren und Verwarngeldern) auferlegt wird.

Angesichts der 1,4 Millionen Straftaten in NRW und rund 450.000 ermittelter Tatverdächtiger wären hier Gebühren in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe zu erzielen. Der dazu erforderliche Verwaltungsaufwand ist angesichts der Höhe dieser Einnahmen nur gering anzusetzen.

Das Innenministerium sollte gemeinsam mit dem Justizministerium eine Kommission beauftragen, die rechtlichen Bedingungen solcher Ermittlungsgebühren zu klären und die Kriterien zu den Gebührensätzen zu definieren, nach denen Straftäter an den Kosten der Strafverfolgung beteiligt werden.

Eine solche Maßnahme würde nicht nur die Einnahmen zur Deckung von Aufwendungen der Inneren Sicherheit deutlich verbessern, sondern auch ein Signal in die Bevölkerung senden, dass Straftäter auch für die von ihnen verursachten Kosten zur Verantwortung gezogen werden.





Personalhaushalt

Neueinstellungen für die Polizei auf 1.600 (jährlich) erhöhen

Der BDK hält die bereits getroffene Entscheidung der Landesregierung, die Einstellungszahl für Anwärterinnen und Anwärter von derzeit 1.100 auf 1.400 zu erhöhen, für nicht ausreichend, um der besorgniserregenden demografischen Entwicklung in der Polizei und besonders der Kriminalpolizei entgegen zu wirken.

Das Durchschnittsalter der Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten steigt stetig an und bewegt sich mittlerweile in zahlreichen Behörden bei einem Lebensalter von 50 und älter. Die sich daraus ergebenden Zurruhesetzungen sind ab 2015 absehbar und erreichen ab 2018 dramatische Zahlen. In den nächsten 10 Jahren gehen die Hälfte (mehr als 4.000) der insgesamt 8.300 Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten in den Ruhestand. Viele Behörden werden jährlich Kriminalisten mit 40-jähriger Berufserfahrung in "Kommissariatsstärken" verlieren. Etwa 2 % der Beamtinnen und Beamten in der Kriminalpolizei sind unter 40. Der Anteil der unter 30-jährigen liegt unter 1 %.

Junger Nachwuchs in der Kriminalpolizei ist selbst nach dem Erlass aus 2011, nach dem der Nachersatz für die Kripo aus unter 30-jährigen zu bestreiten ist, bisher Fehlanzeige!

Ein seit mehreren Jahren erheblich gestiegener Arbeitsaufwand bei der Bearbeitung neuer Kriminalitätsphänomene unter Nutzung modernster Technologien und stetig steigender Beweisanforderungen erfordert nicht nur den entsprechenden Nachersatz, sondern auch eine spürbare personelle Verstärkung der Direktionen Kriminalität in allen Kreispolizeibehörden des Landes.

Dabei ist auch das Landeskriminalamt (LKA) sowie der Bereich Aus- und Fortbildung im Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personal (LAFP) zu berücksichtigen. Beide Landesoberbehörden müssen zunehmend auf personelle Unterstützung durch Abordnungen oder Versetzungen aus den Kreispolizeibehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zurückgreifen. Dies schwächt die Kreispolizeibehörden neben der Überalterung und ständig steigender Anforderungen zusätzlich.

Aus den genannten Gründen fordert der BDK Parlament und Landesregierung auf, die Einstellungszahlen auf 1.600 zu erhöhen wohl wissend, dass selbst diese Zahlen nicht ausreichen werden, die Personalstärke der NRW-Polizei über 2020 hinaus zu halten.

400 dieser 1.600 Einstellungsermächtigungen sollten für den Direkteinstieg in die Kriminalpolizei in einer Y-Ausbildung (Teile des Bachelorstudienganges für alle Studierenden gemeinsam, Kriminalistik und Kriminologie gesondert für Kripo-Direkteinsteiger) vorgesehen werden.

Bei der Einstellung sollen Bewerber besonders berücksichtigt werden, die schon eine abgeschlossene Berufsausbildung in Berufen vorweisen können, die für die Kriminalpolizei von besonderer Bedeutung sind:Bankkaufleute, andere Kaufleute, IuK-Kaufleute, Buchhalter, Informatiker, Mathematiker, Bewerber mit umfassenden Sprachkenntnissen und/oder Migrationshintergrund

Haushaltsneutrale Erhöhung der Planstellen A12/A13 Funktionszuordnung

Der BDK fordert eine Reform der Stellenplanobergrenzenverordnung für den Bereich der Polizei und damit eine (haushaltsneutral) Anhebung der Funktionsstellen A12/A13. Aufgrund der strukturellen Änderungen durch die zweigeteilte Laufbahn ist eine Anhebung dieser Stellen erforderlich, um eine gerechte Bewertung von Sachbearbeitung und Führung zu gewährleisten. In der letzten Legislaturperiode erfolgte bereits eine haushaltsneutrale Anhebung, die allerdings nicht für eine gerechte Bewertung der Funktionen ausreicht.

Dem Ministerium für Inneres und Kommunales liegt ein entsprechendes Modell für die Funktionen in der Kriminalpolizei vor. Eine entsprechende Bewertung für die Bereiche Gefahrenabwehr und Einsatz, Verkehr und Zentralabteilungen sollte zusätzlich erfolgen, sodass der Gesamtbedarf an Funktionsstellen A12/A13 festgelegt werden kann.

Da hier eine haushaltsneutrale Lösung möglich ist, liegt dieser Bereich eher in der Zuständigkeit der Landesregierung, sollte aber von den Fraktionen unterstützt werden.





Anpassung der Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) an das Bundesrecht

Der BDK erwartet seitens des Gesetzgebers entsprechende Initiativen zur wenigstens stufenweisen Anhebung der Sonderzuwendung analog zur Entscheidung des Bundes für die Bundesbeamten. Auch in Nordrhein-Westfalen dürfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes erwarten, nicht schlechtergestellt zu sein, als auf Bundesebene und von durchaus deutlichen Steuermehreinahmen profitieren.

Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage

Der BDK begrüßt die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. Das Land Bayern ist diesen Schritt bereits gegangen, da die Polizeizulage für die besonderen Erschwernisse des Polizeidienstes gewährt wird und die Erschwernisse bis in die Pension hineinwirken. Daher ist es nur folgerichtig, wenn diese Zulage wieder ruhegehaltsfähig wird, und zwar rückwirkend auch für die Beamtinnen und Beamten, die zwischenzeitlich von der Abschaffung betroffen sind.

Der BDK fordert die Regierungsfraktionen auf, die Bindung der Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit an die Dienstrechtsreform (Koalitionsvertrag) aufzuheben, da mit einer Reform des öffentlichen Dienstrechts sicher nicht vor 2014 zu rechnen ist.

Erschwerniszulage für Mitarbeiter des Dezernats 22 im Landeskriminalamt

Die Angehörigen der Fahndungsgruppen Staatsschutz, Dezernat 22 des LKA NRW, sind nicht nur im Rahmen der Fahndung, sondern insbesondere im Bereich der Observation in Staatsschutzsachen tätig (PMK rechts und links). Ein besonderer Schwerpunkt ist dabei die Bedrohung durch Islamisten und aktuell rechtsextremistischer Gewalttäter. Gegenstand der Verfahren/BAO, an denen die Fahndungsgruppen ST des LKA NRW beteiligt sind, sind Strafermittlungsverfahren im Zusammenhang mit politisch motivierter Kriminalität. Zunehmend kommt es aber auch zu Gefahren abwehrenden Einsätzen zur Verhinderung islamistisch motivierter terroristischer Anschläge in Deutschland.

Dennoch bekommen die Fahndungsgruppen ST keine Erschwerniszulagen gemäß 22 Erschwerniszulagenverordnung (EZulV), keine Wechseldienstzulagen gemäß 20 EZulV, keine Wechseldienstkuren oder gar persönliche Kleidungszuschüsse für Outdoor-Bekleidung, wie sie bei den Spezialeinheiten und Mobilen Einsatzkommandos der Länder und des Bundes üblich sind.

Die Einsatzlagen der Fahndungsgruppe sind nahezu deckungsgleich mit den Einsatzlagen Mobiler Einsatzkommandos; dies wurde beispielsweise bei der gemeinsam bewältigten BAO "Wahlen" des LKA NRW im Zusammenhang mit einer Anschlagsgefährdung anlässlich der letzten Bundestagswahlen und weiteren Einsätzen deutlich, wo die Fahndungsgruppen 1 : 1 in die Observation bekannter Islamisten eingebunden waren. Auch die Ausbildung hat sich immer weiter angeglichen. Sie ist zudem verstärkt auf Tarnung ausgelegt, da die Observationseinsätze der Fahndungsgruppen sich regelmäßig länger oder wiederholt mit denselben Zielpersonen befassen, als es bei den Spezialeinheiten der Fall ist. Die Mitarbeiter der Fahndungsgruppen ST unterliegen wie die SE-Einheiten ähnlichen besonderen Gefährdungen, die nicht denen des allgemeinen Polizeivollzugsdienstes entsprechen. Schon hierfür wäre eine Zulage angebracht.

Besonders belastend sind aber die besonderen Einsatzzeiten. Diese sind anlassbezogen so variabel, dass die Mitglieder der Fahndungsgruppen oft erst bei Dienstende erfahren, wann und in welchem Umfang sie am nächsten Tag Dienst zu verrichten haben. Dabei liegen die Einsatzzeiten recht häufig in den Nachmittags- und Abendstunden, wie es die durch die Zielperson bedingten Umstände jeweils verlangen. Die physischen und psychischen Belastungen dieser äußerst unregelmäßigen Dienstzeiten gehen weit über den normalen Wechselschichtdienst hinaus, der ja noch eine gewisse Regelmäßigkeit und vor allem Planbarkeit mit sich bringt. Eine verlässliche Vorplanung von Dienstzeiten ist bei den Fahndungsgruppen eher die Ausnahme. Die Auswirkungen auf das Privat- und Familienleben sind massiv!

Daher fordert der BDK die Zahlung von 150,00 € Zulage für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Fahndungsgruppe Staatsschutz des Landeskriminalamtes analog der bundesrechtlichen Regelungen. Folgerichtig muss für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Spezialeinheiten des Landes (MEK und SEK) die Anhebung der Zulage auf 300,00 € erfolgen.

Investition in die Kriminaltechnik - DNA-Problematik - Datenträgerauswertung

Aktuell "stapeln" sich im Landeskriminalamt immer noch mehr als 8.000 unbearbeitete DNA-Spurenträger, die in vielen Fällen zur Tataufklärung, aber auch zur Verhinderung ganzer Straftatenserien beitragen könnten. Das Landeskriminalamt und die zurzeit vom LKA beauftragten externen Institute sind nicht in der Lage, diese Spurenträger zeitgerecht zu bearbeiten und damit zur Identifizierung der Spurenverursacher aus unterschiedlichsten Deliktskategorien beizutragen.

Das Landeskriminalamt benötigt dringend zusätzliche Molekularbiologen. Insbesondere aber biologisch-technische Assistenten und Tarifbeschäftigte zur administrativen Abwicklung der Spurenauswertung.

Gleiches gilt in allen Polizeibehörden für den Bereich der Auswertung und Analyse von sichergestellten Datenträgern und Mobiltelefonen, der bereits seit Jahren einen stetig steigenden Anteil in der Beweisführung bei Strafermittlungsvorgängen aufweist.

Der BDK fordert, die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel nunmehr in 2012 zur Verfügung zustellen.



Einstellung von Kriminalfachangestellten

Die Kriminalpolizei hat gerade zur Bekämpfung der Massenkriminalität personelle Defizite, die teilweise durch qualifizierte Kriminalfachangestellte behoben werden können.

Bereits seit einigen Jahren sind nur noch in den wenigsten Behörden (ca. 10 %) Angestellte in den Kriminalkommissariaten/Regionalkommissariaten eingesetzt. Die Wahrnehmung von ebenfalls zunehmenden Verwaltungsaufgaben erfolgt fast flächendeckend durch Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte.

Der BDK fordert vor diesem Hintergrund erneut die Bereitstellung von 250 Stellen für Kriminalfachangestellte. Diese Fachangestellten sollen u. a. für die Spurensuche und -sicherung an Tatorten der Massenkriminalität, aber auch zur Unterstützung der Schreib- und Büroarbeiten (Vorgangsverwaltung, Sachfahndungsermittlungen, Ausschreibungen) in den Kriminalkommissariaten eingesetzt werden.

Es ist aus Sicht des BDK falsch und unwirtschaftlich, auf Schreib- und Bürokräfte in der Polizei zunehmend zu verzichten und damit Polizeivollzugsbeamte zu steigenden Prozentanteilen insbesondere in der Kriminalpolizei mit Verwaltungsaufgaben zu beschäftigen.

Der Verzicht auf weiteren Stellenabbau bei Tarifbeschäftigten ist damit zwingend.



Fazit
Geld für die Innere Sicherheit gut investiert! Die Schäden durch Kriminalität übertreffen die Aufwendungen zu deren Bekämpfung um ein Vielfaches!

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