Haushaltsforderungen 2011

(Foto: © Wilfried Albishausen)

(Foto: © Wilfried Albishausen)

Das waren die drei treibenden Kräfte einer "neuen" Besoldungspolitik - Walter-Borjans, SPD Finanzminister, Sylvia Löhrmann, B90/Die Grünen Schulministerin und Hannelore Kraft, SPD Ministerpräsidentin

Anhörung des Unterausschusses "Personal" des Haushalts- und Finanzausschusses am 22.03.2011, 16.30 Uhr, im Landtag NRW

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Bell,

der Bund Deutscher Kriminalbeamter appelliert an den Haushaltsgesetzgeber, deutliche Signale in Sachen Innerer Sicherheit zu setzen und die dazu erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

Die in den letzten Monaten geführten politischen Gespräche haben deutlich gemacht, dass das Thema "Haushaltskonsolidierung" noch immer im Vordergrund steht, was sicherlich nachvollziehbar ist. Dabei darf allerdings nicht vergessen werden, dass die Kriminalitäts- und Bedrohungslage elementar in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger eingreift und die Schaffung der zum Sicherheitserhalt erforderlichen personellen Voraussetzungen nicht zur "Kür", sondern zur "Pflicht" der Politik in unserem Land gehört. Eine der fiskalischen Konsolidierung geschuldete Stagnation oder gar weitere Reduzierung der Personalressourcen käme einer fatalen Fehleinordnung der Inneren Sicherheit in die Rubrik der "freiwilligen Leistungen" gleich.

Innere Sicherheit ist und bleibt Kernaufgabe des Staates und hat deutlichen Vorrang vor anderen Aufgaben in unserem Land.

Der BDK beschränkt sich in seiner Stellungnahme auf die wesentlichen personellen Erfordernisse zur Gewährleistung einer funktionsfähigen Polizei. Dabei soll eine in den letzten Jahren immer wieder vorgeschlagene Möglichkeit zur Verbesserung der Einnahmesituation vorangestellt werden.

Verbesserung der Einnahmen für Innere Sicherheit

Beteiligung der Straftäter an den Kosten der Ermittlungen

Die Ermittlungen in strafrechtlichen Angelegenheiten sind bisher für Beschuldigte kostenfrei. Die polizeilichen Aufwendungen werden hier nicht wie in anderen Verwaltungsbereichen (wie z.B. Einwohnermeldeamt, Straßenverkehrsamt, Bauamt, Gewerbeamt) nach dem Verursacherprinzip auf den Verantwortlichen umgelegt, sondern von der Mehrheit der rechtstreuen Bürgerinnen und Bürger getragen. Erst in Fällen, die gerichtlich entschieden werden, wird der Beschuldigte ausschließlich an den Kosten des Gerichtsverfahrens beteiligt. Es wäre möglich und rechtlich vertretbar, Straftäter mit pauschalen "Ermittlungsgebühren" zu belasten, die sich an dem vorgeworfenen Delikt orientieren.

Denkbar ist eine pauschalierte Verwaltungsgebühr, wie sie jedem Betroffenen (u.a. Halterhaftung bei Bußgeldverfahren und Verwarngeldern) auferlegt wird.

Angesichts der 1,4 Millionen Straftaten in NRW und rund 450.000 ermittelter Tatverdächtiger wären hier Gebühren in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe zu erzielen. Der dazu erforderliche Verwaltungsaufwand ist angesichts der Höhe dieser Einnahmen nur gering anzusetzen.

Das Innenministerium sollte gemeinsam mit dem Justizministerium eine Kommission beauftragen, die rechtlichen Bedingungen solcher Ermittlungsgebühren zu klären und die Kriterien zu den Gebührensätzen zu definieren, nach denen Straftäter an den Kosten der Strafverfolgung beteiligt werden.

Eine solche Maßnahme würde nicht nur die Einnahmen zur Deckung von Aufwendungen der Inneren Sicherheit deutlich verbessern, sondern auch ein Signal in die Bevölkerung senden, dass Straftäter auch für die von ihnen verursachten Kosten zur Verantwortung gezogen werden.





Personalhaushalt

Übernahme des Ergebnisses der Tarifverhandlung auf die Beamten übertragen

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter begrüßt die Zusage des Finanzministers, das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst auch auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten zu übertragen.

Der BDK fordert den Haushaltsgesetzgeber auf, der Zusage des Finanzministers zu folgen und das Ergebnis zeitgleich und in der Summe "eins zu eins" für die Besoldung/Versorgung zu übernehmen.

Neueinstellungen für die Polizei auf 1.400 (jährlich) erhöhen

Der BDK hält die Entscheidung der Landesregierung, die Einstellungszahl für Anwärterinnen und Anwärter von derzeit 1.100 auf 1.400 zu erhöhen, für dringend notwendig, um der besorgniserregenden demografischen Entwicklung in der Polizei und besonders der Kriminalpolizei entgegen zu wirken.

Das Durchschnittsalter der Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten steigt stetig an und bewegt sich mittlerweile in zahlreichen Behörden bei einem Lebensalter von 50 und älter. Die sich daraus ergebenden Zurruhesetzungen sind ab 2015 absehbar und erreichen ab 2018 dramatische Zahlen. Viele Behörden werden jährlich Kriminalisten mit 40-jähriger Berufserfahrung in "Kommissariatsstärken" verlieren.

Junger Nachwuchs in der Kriminalpolizei? Bisher Fehlanzeige!

Ein seit mehreren Jahren erheblich gestiegener Arbeitsaufwand bei der Bearbeitung neuer Kriminalitätsphänomene unter Nutzung modernster Technologien und stetig steigender Beweisanforderungen erfordert nicht nur den entsprechenden Nachersatz, sondern auch eine spürbare personelle Verstärkung der Direktionen Kriminalität in allen Kreispolizeibehörden des Landes.

Dabei ist auch das Landeskriminalamt (LKA) sowie der Bereich Aus- und Fortbildung im Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personal (LAFP) zu berücksichtigen. Beide Landesoberbehörden müssen zunehmend auf personelle Unterstützung durch Abordnungen oder Versetzungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zurückgreifen. Dies schwächt die Kreispolizeibehörden neben der Überalterung zusätzlich.

Aus den genannten Gründen fordert der BDK Parlament und Landesregierung auf, die Einstellungszahlen wie vereinbart auf 1.400 zu erhöhen wohl wissend, dass selbst diese Zahlen nicht ausreichen werden, die Personalstärke der NRW-Polizei über 2020 hinaus zu halten.

Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage

Der BDK begrüßt die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. Das Land Bayern ist diesen Schritt bereits gegangen, da die Polizeizulage für die besonderen Erschwernisse des Polizeidienstes gewährt wird und die Erschwernisse bis in die Pension hineinwirken. Daher ist es nur folgerichtig, wenn diese Zulage wieder ruhegehaltsfähig wird, und zwar rückwirkend auch für die Beamtinnen und Beamten, die zwischenzeitlich von der Abschaffung betroffen sind.

Dies wäre ein entsprechendes Signal des Landes NRW zur Anerkennung der im Polizeidienst geleisteten Arbeit.

Investition in die Kriminaltechnik - DNA-Problematik - Datenträgerauswertung

Aktuell "stapeln" sich im Landeskriminalamt mehr als 8.000 unbearbeitete DNA-Spurenträger, die in vielen Fällen zur Tataufklärung, aber auch zur Verhinderung ganzer Straftatenserien beitragen könnten. Das Landeskriminalamt und die zur Zeit vom LKA beauftragten externen Institute sind nicht in der Lage, diese Spurenträger zeitgerecht zu bearbeiten und damit zur Identifizierung der Spurenverursacher aus unterschiedlichsten Deliktskategorien beizutragen.

Das Landeskriminalamt benötigt dringend zusätzliche Molekularbiologen. Insbesondere aber biologisch-technische Assistenten und Tarifbeschäftigte zur administrativen Abwicklung der Spurenauswertung.

Gleiches gilt in allen Polizeibehörden für den Bereich der Auswertung und Analyse von sichergestellten Datenträgern und Mobiltelefonen, der bereits seit Jahren einen stetig steigenden Anteil in der Beweisführung bei Strafermittlungsvorgängen aufweist.
Einstellung von Kriminalfachangestellten

Die Kriminalpolizei hat gerade zur Bekämpfung der Massenkriminalität personelle Defizite, die teilweise durch qualifizierte Kriminalfachangestellte behoben werden können.

Der BDK fordert vor diesem Hintergrund die Bereitstellung von 200 Stellen für Kriminalfachangestellte. Diese Fachangestellten sollen u. a. für die Spurensuche und -sicherung an Tatorten der Massenkriminalität, aber auch zur Unterstützung der Schreib- und Büroarbeiten (Vorgangsverwaltung, Sachfahndungsermittlungen, Ausschreibungen) in den Kriminalkommissariaten eingesetzt werden.

Es ist aus Sicht des BDK falsch und unwirtschaftlich, auf Schreib- und Bürokräfte in der Polizei zunehmend zu verzichten und damit Polizeivollzugsbeamte zu steigenden Prozentanteilen insbesondere in der Kriminalpolizei mit Verwaltungsaufgaben zu beschäftigen.

Ein Verzicht auf weiteren Stellenabbau bei Tarifbeschäftigten ist damit zwingend.
Fazit
Geld für die Innere Sicherheit gut investiert!

ImpressumDatenschutzerklärungCopyright und Urheberrechte

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können auch direkt über das Cookie-Kontrollzentrum Ihre persönlichen Einstellungen vornehmen.