Haushaltsforderungen 2008

© Wilfried Albishausen

Die Landesregierung hat wesentliche Forderungen des BDK im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Polizeibehörden umgesetzt, so dass perspektivisch die Polizeiorganisationen in aufgabenorientierten Strukturen erfolgreicher sein werden.
Der Landtag hat sich im Jahre 2000 mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Parteien für die zweigeteilte Laufbahn auch für die Schutzpolizei entschieden, nachdem eine solche Entscheidung schon im Jahre 1981 für die Kriminalpolizei getroffen worden war.
Diese Entscheidung hatte wesentliche Konsequenzen auch für die Besoldungsstruktur in der Kriminalpolizei, die aktuell darin gipfeln, dass das Innenministerium beabsichtigt, ca. 450 hochwertige Planstellen der Besoldungsgruppen A 12 und A 13 von der Kriminalpolizei zur Schutzpolizei zu verlagern.
Damit ist die Besoldungsstruktur der Kriminalpolizei dramatisch verschlechtert worden. Der BDK sieht kaum mehr eine Chance, mit einer solchen den Ansprüchen und den Leistungen
der Kriminalpolizei nicht gerecht werdende Besoldungsstruktur sein Modell einer Expertenkripo für Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Mit dem Deckelungsbeschluss des Jahres 1995 wurden für die gesamte Polizei die Planstellen in A 12 und A 13 bei ca. 4.000 Stellen festgeschrieben. Gleichzeitig wurde mit der
Planstellenobergrenzenverordnung 50 % aller Planstellen der Polizei der Besoldungsgruppe A 11 zugewiesen, was konkret bedeutet, dass aus den unterschiedlichsten Funktionen in der Polizei Pensionierungen aus der Besoldungsgruppe A 11 erfolgen werden und die Mehrheit der in den gehobenen Dienst eingestellten Fachhochschulabsolventen in ca. 45 Dienstjahren 2 Beförderungen bei 15 Beurteilungen erleben werden.
Die Polizei wurde durch die Politik der früheren Landesregierung in unterschiedlichsten Funktionen gleichgeschaltet, von leistungsorientierter Besoldung kann keine Rede mehr
sein. Um die Führungsfunktionen in der Schutzpolizei besser besolden zu können, soll nunmehr die Kripo noch auf einen großen Anteil ihrer Besoldungsstellen in A 12 und A 13 verzichten.
Die Sachargumentation des BDK gegen eine solche Verfahrensweise fand bisher keine Berücksichtigung. Deshalb sind die Haushaltsforderungen des BDK nicht auf die Vermehrung von Personal in der Polizei insgesamt, sondern auf eine Verbesserung der Stellensituation in A 12 und A 13 und eine entsprechende Veränderung der Planstellenobergrenzenverordnung der Polizei ausgerichtet.
1. Übernahme des Tarifabschlusses zum 1.10.2007
Der BDK fordert die zeitgleiche Übernahme der Tarifabschlüsse für die Regierungsbeschäftigten zum 01.10.2007 und nicht erst wie beabsichtigt zum 01.07.2008. Den Beamtinnen und Beamten wurden in den letzten Jahren trotz längerer Wochen- und Lebensarbeitszeit mehrere Nullrunden trotz erheblicher Teuerungsraten zugemutet. Schon in früheren Besoldungsrunden wurden sie zeitlich von den Gehaltserhöhungen der Tarifbeschäftigten abgekoppelt. Der BDK sieht dafür keinen sachlichen Grund. Insbesondere in der Polizei ist die Belastung
der Beamten als Eingriffsverwaltung besonders hoch, so dass für eine Differenzierung mit einem so erheblichen Zeitverzug von einem halben Jahr kein sachlicher Grund besteht. Notfalls müssen dies die Gerichte prüfen.
Der BDK fordert die Übernahme des Ergebnisses der Tarifverhandlungen und damit der 2,9 % Gehaltssteigerung ab dem 01.10.2007. Gerade das jüngst ergangene Urteil des 2. Senats des OVG Münster zur Verfassungswidrigkeit der Kostendämpfungspauschale beinhaltet auch deutliche Aussagen zu den Kürzungen in der Besoldung und der Versorgung der Beamtinnen und Beamten. Auch diese Einschnitte werden mittlerweile als verfassungswidrig angesehen.
2. Verlängerung der Ruhehaltsfähigkeit der Polizeizulage bis 2010
Der BDK fordert die Beibehaltung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage zunächst bis 2010. Das Land Bayern ist diesen Schritt bereits gegangen, da die Polizeizulage für die besonderen Erschwernisse des Polizeidienstes gewährt wird und die Erschwernisse bis in die Pension hineinwirken. Daher ist es nur folgerichtig, wenn diese Zulage weiterhin ruhegehaltsfähig bleibt. Zudem ist es ein entsprechendes Signal der Landesregierung zur Anerkennung der im Polizeidienst geleisteten Arbeit.
3. Ausweisung von 50 % der Stellen für die Kriminalpolizei in den Besoldungsgruppen
A 12 und A 13

Zurzeit sind in der Kriminalitätsbekämpfung ca. 8.000 Mitarbeiter eingesetzt. Für diese Mitarbeiter werden perspektivisch nur noch 10 % der Stellen in A 12 und A13 ausgewiesen. Damit wird es noch nicht einmal mehr möglich, die Kommissariatsleiter der Kriminalpolizei mit mehr als 13 Mitarbeitern, deren Funktionen nach der Funktionszuordnung A 13-fähig sind, nach A 13 zu bewerten. Viele Kommissariatsleiter, Leiter von Mordkommissionen und Ermittlungskommissionen und in anderen bedeutsamen Sachbearbeitungs- und Führungsfunktionen der Kriminalpolizei werden genau so in A 11 pensioniert werden wie Beamte in Streifenwagen und im Bezirksdienst, Beamte im Verkehrsdienst und vielen anderen Funktionen der Schutzpolizei.
Damit ergibt sich im Vergleich zu den Verhältnissen in der Polizei schon vor ca. 30 Jahre eine deutliche Schlechterstellung der Kriminalpolizei gegenüber der Schutzpolizei, die sich aus Sicht des BDK sehr nachteilig auf die Kriminalitätsbekämpfung in Nordrhein-Westfalen auswirken wird. Der fehlenden Differenzierung in der Betrachtung sehr unterschiedlicher polizeilicher Funktionen ist bereits eine deutliche Demotivation der Beamtinnen und Beamten in wesentlichen Funktionen der Kriminalitätsbekämpfung gefolgt. Da die Aufklärung von Straftaten nicht befohlen werden kann, sondern ausschließlich vom persönlichen Engagement, Kreativität und von der kriminalistischen Kompetenz abhängig wird, ist das Land auf motivierte Kriminalisten angewiesen sein. Die Motivation ergibt sich u. a. aus der gerechten Besoldung auch im Vergleich zu anderen polizeilichen Funktionen und dem Gefühl, dass sich Motivation und Leistung bei der Aufklärung von Straftaten lohnt und nicht mit Unvergleichbarem in der Besoldung gleichgesetzt wird.
Schon vor 35 Jahren hatte die Kriminalpolizei einen deutlichen Besoldungsvorsprung vor der Schutzpolizei, der sich aus der anderen Aufgabenstellung und auch der höheren Qualifikation der Kriminalisten ergab, die z. B. zusätzlich Auswahlverfahren und Prüfungen absolvieren mussten. Die Kriminalpolizei setzte sich im
Rahmen der Bestenauslese aus den besten Kollegen des mittleren Dienstes der Schutzpolizei und Seiteneinsteigern des gehobenen Dienstes zusammen. Ein Blick in die Aufklärungsquoten in NRW in dieser Zeit sagt, dass sie insbesondere im Bereich der Massenkriminalität deutlich höher lagen als dies heute leider festgestellt werden muss. Kriminalisten wurden in der Kriminalpolizei im mittleren Dienst ca. 8 10 Jahre
früher in die Besoldungsgruppe A 9 befördert und erreichten oft schon nach 4 Jahren im gehobenen Dienst die Besoldungsgruppe A 11. Diese Beförderungszeiten verlängern sich heute auf insgesamt 10 bis 15 Jahre. 1981 traf Innenminister Dr. Herbert Schnoor die Entscheidung, für die Verwendung in der Kriminalpolizei nur noch den geprüften gehobenen Dienst zuzulassen, der die Fachhochschulausbildung für die Kriminalpolizei absolvierte. Auf diese Kriminalistenausbildung wird seit 1995 im Rahmen der Gleichschaltung der Polizei verzichtet, was auch zu erheblichen Qualitätsdefiziten in der Kriminalitätssachbearbeitung beigetragen hat und weiter beitragen wird. Damit ergab sich die Möglichkeit und wegen der zunehmenden Komplexität des Kriminalitätsgeschehens auch die Notwendigkeit, zunehmend Sachbearbeiterfunktionen und Führungsfunktionen der Kriminalpolizei im Rahmen gültiger Stellenplanobergrenzenverordnungen nach A 12 und A 13 zu bewerten.
Dieser Weg wurde konsequent weiter gegangen. Er erfährt aber nunmehr durch die Funktionsbewertung des Innenministeriums eine massive Kehrtwende. Wegen der Begrenzung der A 12 und A 13-Stellen auf insgesamt 4.000 und damit ca. 10 % der Polizeistärke des Landes NRW, soll die Kriminalpolizei noch schlechter bei der Stellenverteilung weg kommen und hochwertige Stellen für Sachbearbeitungs- und Führungsfunktionen aus der Kriminalpolizei zur Schutzpolizei für Führungsfunktionen von DGL verlagert werden.
Der BDK hat sehr deutlich beklagt, dass hier noch nicht einmal versucht wurde, neue Stellen für Sachbearbeitungs- und Führungsfunktionen in der Kriminalpolizei in A 12 und A 13 bereit zu stellen. Er hat dem Innen- und Finanzminister sein Modell vorgestellt, die zusätzliche Zahl von A 12 und A 13 - Stellen durch Verzicht auf den hohen Prozentanteil von 50 % der A 11er-Stellen zu finanzieren, um eine kostenneutrale Lösung zu erreichen.
In den letzten 35 Jahren wurde eine erhebliche Steigerung in der Kriminalität wie z. B. in der Gewaltkriminalität und in vielen Fällen der Eigentums- und Vermögenskriminalität festgestellt. Gleichzeitig kamen neue Aufgaben auf die Kriminalpolizei in der Bekämpfung Organisierter Kriminalität, der Wirtschafts- und Korruptionskriminalität, Computerkriminalität, Internetkriminalität und bei Finanzermittlungen und im Opferschutz hinzu, die erhebliche Anforderungen an die Qualität des hier eingesetzten Personals stellen. Neue bahnbrechende Methoden der Sachbeweisführung wie die DNA fordern ebenfalls eine deutlich gründlichere und zeitintensivere Arbeit an Tatorten und an Tätern
vor dem Hintergrund eines entsprechenden kriminalistischen Backgrounds.
Während also die Anforderungen an die Kriminalpolizei massiv gestiegen sind, hat die Politik darauf mit einer Reduzierung von hochwertigen Beförderungsstellen und weitgehender Gleichschaltung mit anderen polizeilichen Funktionen reagiert. Diesen Trend gilt es umzukehren, so dass der BDK plakativ und demonstrativ die Ausweisung von 4.000 Stellen in A 12 und A 13 für kriminalpolizeiliche Sachbearbeitungs- und Führungsfunktionen fordert, weil dies den Weg zur Expertenkripo aufzeigt und die Kriminalpolizei dieses Landes so leistungsfähig aufstellt, wie sie dies im Zeichen immer mehr international verflochtener Kriminalität sein muss.
Der BDK fordert die Innen- und Haushaltspolitiker auf, ein Bekenntnis zur Expertenkripo abzugeben. Schon im Haushalt 2008 sollten 500 zusätzliche Stellen in A 12 und A 13 für die Kripo bereitgestellt werden und in den nächsten 3 bis 4 Jahren weitere Stellen in dieser Größenordnung.
Die Kriminalpolizei benötigt diese zusätzlichen Stellen in A 12 und A 13 für anspruchsvolle kriminalpolizeiliche Führungs- und Sachbearbeitungsfunktionen. Über Jahrzehnte bestand im Innenministerium überhaupt kein Zweifel daran, dass qualifizierte
Sachbearbeiter mit sehr guten Beurteilungen auch in der Einbruchs- und Raubkriminalität eine Beförderung nach A 12 erreichen konnten, weil sie dort unverzichtbar für die Tataufklärungen waren. Nunmehr wird technokratisch die Zuweisung dieser hochwertigsten Besoldungsfunktionen in der Sachbearbeitung an Funktionen und nicht etwa an kriminalistischen Leistungen festgemacht, was der BDK auch beklagt. Es muss die Entscheidung der Leiter der Kriminaldirektionen sein, welche ihrer Mitarbeiter sie in welchen Funktionen in diese hochwertigen Beförderungsämter bringen.
4. DNA - Stau
Aktuell stapeln sich im Landeskriminalamt fast 8.000 unbearbeitete Spurenträger mit möglicherweise für die Tataufklärung und mögliche Verhinderung schwerer Gewalttaten relevanten DNA-Spuren. Das Landeskriminalamt und auch beauftragte Institute sind nicht in der Lage, zeitgerecht diese Spurenträger zu bearbeiten und damit zur Identifizierung von Spurenverursachern aus unterschiedlichsten Deliktskategorien beizutragen.
Das Landeskriminalamt benötigt spätestens mit Zuweisung im Haushalt 2008 folgende Stellen:
- 12 Molekularbiologen
- 20 biologisch-technische Assistenten und
- ca. 8 weitere Funktionsstellen zur Abwicklung der Spurenbearbeitung Der BDK appelliert an die Innen- und Haushaltspolitiker, diese Stellen zur Verfügung zu stellen und spätestens beim Neubau des Landeskriminalamtes auch die notwendigen Laborräumlichkeiten einzuplanen sowie Finanzmittel für die Untersuchungstechnologien zur Verfügung zu stellen.
5.Haushaltsforderung-Kriminal-fachangestellte
Im Jahre 2008 sollen 1.100 Polizeianwärter eingestellt werden. Es ist noch nicht klar, ob eine solche Bewerberzahl überhaupt für den Polizeiberuf gewonnen werden kann. Auch diese Bewerber stehen allerdings erst in 3 Jahren zur Verfügung. Die Kriminalpolizei hat gerade zur Bekämpfung der Massenkriminalität personelle Defizite, die teilweise durch qualifizierte Kriminalfachangestellte behoben werden können.
Der BDK fordert vor diesem Hintergrund die Bereitstellung von 200 Stellen für Kriminalfachangestellte, die zunächst auch aus dem PEM gewonnen werden können. Diese Fachangestellten sollen u. a. für die Spurensuche und Sicherung an Tatorten der Massenkriminalität, aber auch zur Unterstützung der Schreib- und
Büroarbeiten (Vorgangsverwaltung, Sachfahndungsermittlungen, Ausschreibungen) in den Kriminalkommissariaten eingesetzt werden.
Es war aus BDK-Sicht falsch, auf Schreib- und Bürokräfte in der Polizei zunehmend zu verzichten und damit gut bezahlte Polizisten zu hohen Prozentanteilen insbesondere in der Kriminalpolizei Dienstzeiten mit dem Schreiben von Texten verbringen zu lassen, die heute an Tatorten mit elektronischen Diktiergeräten diktiert und an die Arbeitsplätze von Schreibkräften übermittelt werden können.
Kriminalisten sollten sich auf Vernehmungsinhalte und Vernehmungspsychologie und nicht auf das Schreiben von Vernehmungen konzentrieren müssen.
6. Sachhaushalt Mittel für die Beschaffung von rsCase Fallbearbeitung
Der BDK hatte sich bereits in 2006 für die Beschaffung der Software rsCase (Fallbearbeitungsprogramm) eingesetzt. Die Pilotierung beim LKA, PP Duisburg, PP Düsseldorf und PP Köln hat bereits begonnen. Der Einsatz in der Fläche ist für 2008 geplant. Hierfür sollten die entsprechenden Haushaltsmittel inkl. der Schnittstellenprogrammierung zur Verfügung gestellt werden. Der Einsatz von rsCase in der 6-fach-Mordsache in Duisburg hat bereits gezeigt, dass nur das "Komplettpaket" eine sinnvolle und wirksame Ermittlungsunterstützung komplexer Verfahren darstellt.
7. Sachhaushalt neue Zivilfahrzeuge für die Kriminalpolizei
Der Fahrzeugpark der Kriminalpolizei ist marode, Kriminalbeamte ermitteln landesweit mit ehemaligen Streifenwagen, bei denen lediglich die "grüne Folie" entfernt wurde. Die Fahrzeuge sind allesamt von weißer Farbe, nur wenige Behörden haben sich den "Luxus" geleistet, die Fahrzeuge umlackieren zu lassen. Die übrigen Fahrzeuge haben zum Teil weit mehr als 100.000 km Fahrleistung. Eine Neubeschaffung zahlreicher Fahrzeuge ist dringend erforderlich. Auch hierzu fordert der BDK den Gesetzgeber auf, die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen. Während die Kolleginnen und Kollegen des Wachdienstes in hochmodernen Fahrzeugen mit Videoüberwachung und Klimaanlagen ihren Dienst versehen, fahren Kriminalisten Fahrzeuge, bei denen die Polster bereits verschlissen sind. Kein Witz ist die Tatsache, dass zwei Kriminalbeamten in Düsseldorf für ihr marodes Dienstkraftfahrzeug von einem "fliegenden" Autohändler 50,00 € geboten wurde.
Der BDK hat das Innenministerium seit langem aufgefordert, den Fuhrpark der Kriminalpolizei zu verjüngen. Bisher ist jedoch keine merkbare Verbesserung eingetreten.

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