40 Jahre BDK - ein Geständnis

Rede des BDK Landesvorsitzenden Wilfried Albishausen - 40 Jahre BDK - Festveranstaltung am 28.09.2008 in Saarbrücken

© Wilfried Albishausen

© Wilfried Albishausen


Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
verehrte Gäste,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

"ein schöner Tag", so lautet eine bereits lang anhaltende und erfolgreiche Werbung einer Altbierbrauerei am linken Niederrhein. Und so möchte ich auch den heutigen Tag, an dem der Bund Deutscher Kriminalbeamter in meinem Bundesland Nordrhein-Westfalen von Günter Tausch und Willi Knop vor exakt 40 Jahren gegründet wurde, bezeichnen. Ein schöner und wichtiger Tag nicht nur für die Kriminalistinnen und Kriminalisten in der Bundesrepublik Deutschland sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger und nicht zuletzt für alle mit Innerer Sicherheit beschäftigten Politiker unseres Landes.

Über die Historie und die Entwicklung des BDK haben wir von meinen Vorrednern bereits Vielfältiges erfahren.

Ich möchte Ihnen etwas über den gegenwärtigen gewerkschaftlichen Fachverband "BDK" berichten, und zwar aus der Sicht des ich sage das nicht ohne einen gewissen Stolz mitgliederstärksten Landesverbandes Nordrhein-Westfalen. Der Landesverband NRW verfügt derzeit über den höchsten Mitgliederbestand und mit 42 Bezirksverbänden über ein flächendeckendes Netz gewerkschaftlicher Organisation seit Gründung des BDK am 28.09.1968 in Münster.

Der BDK hat sich auf die letzten 5 10 Jahre bezogen rasant entwickelt. Die öffentliche Wahrnehmung in den Medien und damit in der Gesellschaft und nicht zuletzt in der Politik ist erheblich gewachsen.

Journalisten, Verbände, Parteien und Bürgerforen suchen beim BDK Antworten auf gesellschaftliche Fehlentwicklungen und neue Kriminalitätsphänomene. Es vergeht keine Woche ohne Mediennachfragen oder die Teilnahme an politischen oder gesellschaftlichen Diskussionen vor allem in Bereichen der neuen Technologien, der Jugendkriminalität, der Organisierten Kriminalität und nicht zuletzt der Terrorbekämpfung in Deutschland und Europa.

Meine Damen und Herren, sie werden verstehen, dass ich in diesem Zusammenhang die Rolle und Funktion unseres Bundesvorsitzenden Klaus Jansen einmal deutlich hervorheben möchte: Ich glaube, ihm ist es mit teils atemberaubender Geschwindigkeit gelungen, den BDK auf nationalem und internationalem Parkett fest zu etablieren. (Sie dürfen jetzt gerne applaudieren.)

Und mit dieser öffentlichen Reputation des BDK ist auch der gewerkschaftliche Einfluss in der Politik deutlich angewachsen. Angesichts der immens steigenden Anforderungen an eine leistungsstarke Kriminalpolizei gilt es, die Rahmenbedingungen, unter denen unsere Kriminalistinnen und Kriminalisten Höchstleistungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht erbringen, deutlich zu verbessern.

Dazu gehört nicht nur eine adäquate, leistungsgerechte Bezahlung, sondern auch ein angemessenes Aus- und Fortbildungssystem auf dem Weg zu einer Experten-Kripo.

Schaue ich in die einzelnen Bundesländer und speziell nach Nordrhein-Westfalen, muss ich allerdings bedauerlicherweise feststellen, dass wir davon in weiten Teilen noch meilenweit entfernt sind.

Aus der Sicht Nordrhein-Westfalens blicke ich ein wenig neidisch nach Hessen, Berlin und Schleswig-Holstein. Allesamt Länder, in denen die spezielle Ausbildung zur Kriminalpolizei weiter Bestand hat oder wieder eingeführt wurde.

Hatten wir in NRW diesen Weg mit der vor 2005 in der Opposition befindlichen CDU und FDP für die Zeit einer Regierung durch "Schwarz-Gelb" festgezurrt, müssen wir heute feststellen, dass ausgerechnet eine auf Leistung und Qualifizierung getrimmte FDP mit ihrem heutigen Innenminister Ingo Wolf genau das Gegenteil betreibt.

Man spricht immer noch von der Einheitspolizei nennt es "integrativen Ansatz" - und hält die Einführung wenigstens einer Y-Ausbildung für nur "schwer" umsetzbar.

Der gleiche Innenminister hat es geschafft, Sachbearbeiter-Funktionen abzuqualifizieren, in dem er der nordrhein-westfälischen Kriminalpolizei ersatzlos rund 500 Beförderungsstellen nach A12 und A13 entzieht, um sie Führungskräften der Schutzpolizei zur Verfügung zu stellen. Alles unter dem fadenscheinigen Motto: "Führung muss sich lohnen".

Wütende Proteste unserer Mitglieder bis hin zur symbolischen "Bestattung der Kriminalpolizei" im Januar dieses Jahres beim Neujahrsempfang der FDP in Düsseldorf waren die Folge. Und die Proteste des BDK sind noch nicht zu Ende.

Dies, meine Damen und Herren, zeigt im Besonderen die Existensverpflichtung und die Stärke des Bund Deutscher Kriminalbeamter.

Verehrter Herr Ministerpräsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Vor kurzem las ich ein Zitat von Mahatma Gandhi. Er hat einmal folgendes gesagt:
"Zuerst ignorieren sie Dich
Dann lachen sie über Dich
Dann bekämpfen sie Dich
Und dann gewinnst Du "

Ich glaube, dieses Zitat spricht für den BDK und sich selbst. Mir wurde dabei sehr klar, warum der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf mich vor kurzem bei einem Empfang des Zweiten Deutschen Fernsehens öffentlich als "Regierungsfeind" bezeichnete. Beurteilen Sie selbst, in welchem Stadium des "Gandhi-Zitats" wir uns befinden.

Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal den Bogen zur Werbung spannen und Ihnen zurufen: "Es gibt noch viel zu tun, packen wir"s an" und auf die Struktur und Existenz des BDK bezogen, halte ich es mit der Werbung für einen Gesundheitstropfen: "Nie war er so wertvoll wie heute"

Falls jemand nicht spontan weiß, woher die Zitate stammen: Ersteres ist nicht von Franz Beckenbauer, sondern von Platon, dem griechischen Philosophen und bei dem Gesundheitstropfen handelt es sich nicht um einen Weinbrand sondern um Klosterfrau Melissengeist.

In diesem Sinne, herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Glück und Geschick unserem Bund Deutscher Kriminalbeamter für die nächsten 40 Jahre!

NRW-Beitrag aus der Festschrift "40 Jahre BDK - ein Geständnis"

© Cover BDK - Foto Wilfried Albishausen

© Cover BDK - Foto Wilfried Albishausen

Foto des Sonderbandes "40 Jahre Bund Deutscher Kriminalbeamter"

Wilfried Albishausen

Landesvorsitzender BDK NRW (Passbild)

Polizeiorganisation – ein bundesrepublikanischer Dauerbrenner…

Nordrhein-Westfalen rudert zurück

Als ich gebeten wurde, diesen Beitrag anlässlich des 40-jährigen Bestehens des Bund Deutscher Kriminalbeamter zu schreiben und dabei – wie so oft – erfuhr, dass es „nur“ 6 auch noch bebilderte Druckseiten sein sollten, dachte ich, wie soll das gelingen? Nun, wie es immer mit schwierigen Aufgaben ist, macht man sich frisch ans Werk. Man blickt mal zurück, durchsucht seine Festplatte – ich meine die im PC – und schon ist sie wieder gegenwärtig: Die Neuorganisation der Polizei in Nordrhein-Westfalen Anfang der neunziger Jahre mit Begleiterscheinungen wie der Einheitsausbildung, der dezentralen Verbrechensbekämpfung und - nicht zu vergessen - dem „Neuen Steuerungsmodell“.

Damit ließe sich ein ganzes Buch füllen, ich werde dennoch versuchen, mich kurz zu fassen und den ganzen Unverstand dieser Entwicklung, die – dem Himmel sei Dank – mit dem Regierungswechsel im Mai 2005 in wesentlichen Teilen gestoppt wurde, zu betrachten.

Ende der 80iger Jahre entdeckten Teile der Polizeiführung in einer unglückseligen Symbiose mit der GdP, dass es „so“ nicht weitergehen könne. Mit „so“ waren die „Sparten“ Kriminalpolizei und Schutzpolizei gemeint, die, so behauptete man, aneinander vorbeiarbeiteten. In Wirklichkeit war man dabei die zweigeteilte Laufbahn auch bei der Schutzpolizei einzuführen und glaubte, man müsse ganze Bereiche der Kriminalitätsbearbeitung unter die Führung von Polizeiinspektionsleitern stellen und damit nah, ganz nah an den Wachdienst heranrücken. Diese vom BDK sofort erkannte „Zerschlagung“ einer bis dato gut funktionierenden Kriminalpolizei ging so weit, dass man beabsichtigte, nur noch wenige Delikte wie Organisierte Kriminalität und Mord zentral bearbeiten zu lassen. Alles andere sollte auf regionaler, fast Stadtteilebene bearbeitet werden. Und dass man dabei sogar beabsichtigte, Straftaten der Eigentumskriminalität bis hin zum Straßenraub durch Beamte des Wachdienstes „endbearbeiten“ zu lassen, zeigt, warum der BDK allein aus fachlichen Gründen so massiv und vehement gegen diese Form der Polizeiorganisation gekämpft hat. Und noch schlimmere Motive der damaligen Reformer wurden deutlich, als der damalige Vorsitzende des Polizeihauptpersonalrates (GdP) mit Blick auf das durch den BDK erheblich abgemilderte Organigramm resignierend sagte, es gäbe ja immer noch eine Kriminalpolizei.

Er hatte Recht, ob es ihm passte oder nicht, es gab noch eine Kriminalpolizei, allerdings zentral stark reduziert auf die klassischen Verbrechenstatbestände, während die gesamte Eigentums-, Raub-, Körperverletzungs- und Jugendkriminalität Mitte der neunziger Jahre in den Polizeiinspektionen (ehemals Schutzbereiche) bearbeitet wurde. Um das Verhältnis deutlich zu machen: Es entstanden 180 „Kriminalpolizeien“ in den Polizeiinspektionen gegenüber knapp 50 zentralen Kriminalpolizeien auf Behördenebene. Mit dieser Entwicklung brachte die politische Führung, aber auch die Ministerialbürokratie inklusive des dort vorhandenen Referates 42 mit dem Landeskriminaldirektor an der Spitze einen Stein ins Rollen, der der Kriminalitätsbearbeitung einen empfindlichen Schlag versetzt hat.

Begriffe und Maßnahmen wie „Einheitspolizei“, Funktionsdienstgrade, Uniformierung der Kriminalpolizei und Verwendungsbreite zeigten, wohin die Reise gehen sollte. Der BDK NRW hatte zu dieser Zeit einen Kampf an zahlreichen Fronten zu führen. Unterstützung kam von einigen Politikern der damaligen Opposition, SPD und dann nachfolgend auch B90/Die Grünen standen völlig unter dem Eindruck der damaligen Eiferer in den Polizeiführungen und der Ministerialbürokratie und nicht zuletzt der Gewerkschaft der Polizei, die offensichtlich davon ausging, mit dieser Reform könne man auch ganz nebenbei einen unliebsamen Berufsverband ausschalten und eliminieren.

Dass dies nicht gelungen ist, sehen wir heute: Der BDK ist in NRW mitgliederstark wie nie zuvor. Und noch einmal hatte sich die GdP gründlich verrechnet. Bei den letzten beiden Personalratswahlen im Jahr 2000 und 2004 konnte der BDK erhebliche Stimmenzuwächse verzeichnen, die GdP hatte erhebliche Verluste hinzunehmen. Auch heute können wir mit Fug und Recht behaupten, die Kriminalpolizei zu vertreten. Deutlich über 5000 Stimmen bei der letzten Wahl von etwa 7000 Kriminalisten zu erreichen, spricht eine deutliche Sprache.

Und dennoch, was sich mit und nach der Umsetzung der Neuorganisation in den Kreispolizeibehörden abspielte, war mehr als grotesk. So berichteten BDK-Mitglieder von einem skurrilen Polizeiinspektionsleiter, der „den Hausmeister gab“ und eigenhändig die Türschilder mit der Bezeichnung Kriminalpolizei abschraubte.

Ein Beamter des höheren Dienstes lief „rot“ an, als ein Anwärter im Unterricht erklärte, man müsse die Kriminalpolizei benachrichtigen, um einen Tatort aufzunehmen. Fast mit Schaum vor dem Mund polterte dieser „Ausbilder“, es gäbe keine Kriminalpolizei mehr und er wolle diesen Begriff auch nicht mehr hören.

Ein leitender Beamter der Schutzpolizei im Innenministerium erklärte in einem Gespräch mit mir, in dem ich immer wieder von der Kriminalpolizei sprach, dass er in diesen Kategorien nicht mehr denke.

Ich will es bei diesen Beispielen belassen, zahlreiche Kriminalistinnen und Kriminalisten könnten die Liste naiver und infantiler Verhaltensweisen spielend ergänzen.

Im Zuge der Reformen wurde zunächst versucht, die Dienstgrade der Polizei abzuschaffen, dem BDK ist es jedoch gelungen, wenigstens so genannte Funktionsdienstgrade zu erhalten. Bereits nach kurzer Zeit, wusste allerdings niemand mehr so genau, ob bei der Silbe „Kriminal“ auch wirklich Kriminalpolizei drinsteckte.

Und noch etwas ereignete sich, plante man doch tatsächlich, Kriminalistinnen und Kriminalisten in Uniformen zu stecken. Ermittlungen in Zivil sollten nur noch erfolgen, wenn es zwingend notwendig erschien. Dienstzweigwechsler vom Wachdienst zum „Ermittlungsdienst“ – so nennt man teils heute noch die Kriminalpolizei – behielten ihre Uniform und standen fortan für Einsätze wie Karnevals- oder Martinsumzüge zur Verfügung. Und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Einsatztrupps Kriminalität (ETK)“ behielten oder erhielten Uniformen, um sie für größere Einsätze uniformiert zur Verfügung zu haben. Ein Polizeiinspektionsleiter sagte mir anlässlich der zurzeit laufenden Reorganisation, dass die ETK ja immer so etwas wie eine „stille Reserve“ gewesen seien und nun auf keinen Fall in die jetzt gebildeten „Direktionen Kriminalität“ übergehen dürften.

Auch in Sachen Uniformierung der Kriminalpolizei ist es dem BDK gelungen, Schlimmeres zu verhindern. Vor gut drei Jahren regelte das Innenministerium per Erlass, dass Dienstzweigwechsler zur Kriminalpolizei ihre Uniformen abzugeben haben. Dass dies in den Behörden nur zögerlich umgesetzt wurde, versteht sich angesichts der beschriebenen Verhaltensweisen von „Polizeiführern“ von selbst.

Kaum war die Kriminalpolizei bezüglich der Bearbeitung von Massendelikten und der Jugendkriminalität dezentralisiert, erschien das nächste Schreckgespenst am Horizont – die Einheitsausbildung. Weg vom Direkteinstieg in die Kriminalpolizei, hin zu einer Fachhochschulausbildung, die nur noch für den Wachdienst qualifizieren sollte. Zugegeben, „Ministeriale“ erklärten immer wieder, die Fachhochschulausbildung solle für den Einstieg in den Wachdienst und „Ermittlungsdienst“ qualifizieren. Diese Aussagen waren jedoch schnell als Lippenbekenntnisse zu entlarven. Die Kriminalpolizei in Nordrhein-Westfalen erhielt ihren Nachwuchs fast ausschließlich aus dem Wachdienst – von jungen Beamtinnen und Beamten, die zeitnah auf ein Fachhochschulstudium zurückblicken konnten, keine Spur. Man brauchte die „Jungen“ ausschließlich für den Wachdienst und vor allem für die Polizeihundertschaften. Das Ergebnis ist für jeden, der die vier Grundrechenarten einigermaßen beherrscht, schnell nachzuvollziehen: Das Kripo-Durchschnittsalter liegt heute bei 50 Jahren und älter.

Dass der BDK hierzu bereits zu Beginn der Einheitsausbildung und Einheitsverwendung kritisch Stellung genommen hat, ja sogar eine eigene landesweite Erhebung in den Kriminalkommissariaten durchgeführt hat, ist selbstverständlich.

Schon lange bevor der damalige Innenminister Dr. Behrens eine „Altersstrukturkommission“ eingesetzt hatte, waren wir am Ball. Dass diese Altersstrukturkommission zu gleichen Ergebnissen kam, wie der BDK bereits zwei Jahre zuvor, dürfte nicht verwundern. Wie allerdings Ministerialbeamte mit diesem absehbaren Problem der Überalterung der Kripo umgingen, wird an einem Beispiel deutlich: Bei einem der letzten Gespräche mit Innenminister Dr. Behrens, bei dem die Alterstruktur eine wesentliche Rolle spielte, meinte der damalige Polizeiabteilungsleiter, das zunehmende Alter der Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten sei nicht so dramatisch zu sehen, immerhin altere die Gesellschaft in gleichem Maße.

Mit diesen „bahnbrechenden“ und von öffentlichen „Lobhudeleien“ auf eine geniale Polizeireform begleiteten Maßnahmen hatte die Politik im Schulterschluss mit der GdP die Säge an eine bis dato gut funktionierende Kriminalpolizei angesetzt.

Und es kam noch schlimmer, man entdeckte das in der freien Wirtschaft bereits wieder im Abschwung befindliche „Neue Steuerungsmodell (NStM)“ – was für ein Begriff! In nahezu sakraler Gläubigkeit entwickelte man Zielvereinbarungsverfahren, Budgetierung, Leitbilder und Leitsätze, Produktsteuerung, Controlling und eine Kosten-/Leistungsrechnung. Unter dem Begriff Qualitätsmanagement wurde alles und nichts gefasst, manche sprachen sogar vom „Total Quality Management“, als das allein selig machende Modell moderner Führung.

Ein leitender Beamter des Innenministeriums ließ mich seinerzeit anlässlich einer Fahrt im Aufzug wissen, dass das Neue Steuerungsmodel für die Polizei unabänderlich sei. Mich erinnerte das damals an politische Aussagen aus der jüngeren und älteren Vergangenheit totalitärer Staaten – und gerade deshalb wuchs meine Zuversicht, dass dieser Spuk schneller beendet sein würde, als die Väter der absurden Idee, Innere Sicherheit „marktwirtschaftlich“ steuern zu können.

Was sich zu dieser Zeit in der Polizei NRW abspielte, sucht seinesgleichen. Hunderte von Arbeitsgruppen entwickelten in hunderttausenden von Mannstunden sogenannte Qualitätsleitsätze.

Eine Kostprobe gefällig? Ein kleines Präsidium im Rhein-Ruhr-Gebiet stellte per Qualitätsleitbild fest: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeipräsidiums XY arbeiten nach Recht und Gesetz“. Hut ab, wonach sollten sie sonst arbeiten?

Als einen wesentlichen Qualitätsleitsatz stellte eine Stabsdienststelle nach mehrwöchiger Klausur fest: „Wir sind immer erreichbar“! „Unsere Verfügungen sind sinnvoll und nachvollziehbar“! Der geneigte Beobachter fragt sich angesichts derart voluminöser Feststellungen, wie die Verfügungen dieser Dienststelle bisher denn aussahen.

Und Kritiker wurde bereits zu Beginn der „Einführung“ des NStM als so genannte „Tonschicht“ – will heißen „Blockierer“ - mundtot gemacht. Dabei sorgten Lenkungsgruppen und ähnlich wenig präzisierte „Qualitätszirkel“ für den nötigen Druck. Der Einsatz für das Neue Steuerungsmodell wurde sogar Bestandteil und Qualitätskriterium im Beurteilungsverfahren.

In jeder Kreispolizeibehörde entwickelte man durch zahlreiche weitere Arbeitsgruppen entsprechende Produktkataloge, die dafür sorgten, dass fortan Wohnungseinbrüche rein sprachlich nicht mehr Straftaten, sondern Produkte waren. Opfer von Straftaten waren Kunden, Täter auch. Und noch schlimmer, auch Staatsanwälte und Richter wurden als Kunden betrachtet, deren Zufriedenheit zunehmend angesichts der hohen Zeitanteile für die Neue Steuerung, aber auch aufgrund der Einheitsausbildung und der dezentralen Kriminalitätsbearbeitung sank.

Man setzte auf Outputsteuerung, damit war die Inputsteuerung out. Damit wollte man den Fokus auf die Potenziale der Mitarbeiter lenken, ohne dabei zu berücksichtigen, dass man bereits ein wertvolles Potenzial – nämlich den Aus- und Fortbildungsstand der Kriminalpolizei durch die Einheitsausbildung gesenkt hatte.

Auffällig, dass bis heute niemand auf die Idee gekommen ist, eine Prozessanalyse der einzelnen Aufgaben der Polizei und speziell der Kriminalpolizei durchzuführen. So wüsste man wenigstens, was wer zu welcher Zeit und mit welchem Aus- und Fortbildungsstand zu erledigen hat und welche personellen Maßnahmen bereits bekannte und neue Kriminalitätsphänomene erfordern. Meine Meinung dazu: Genau das will man nicht, da das Ergebnis deutlich machen würde, welch ein tatsächlicher Umbau der NRW-Polizei notwendig wäre. (Bild Neue Steuerung)

Nebenbei führten die Produktkataloge zu aufgeblähten Controlling-Verfahren, in denen Kriminalisten arbeitstäglich darüber Buch (adv-unterstützt) zu führen hatten, mit welchen Produkten sie ihre Arbeitszeit verbracht hatten. Was das beispielsweise für Mitarbeiter in Kriminalkommissariaten mit hoher Deliktsvielfalt bedeutete, kann jeder Fachmann nachvollziehen – nur die Verantwortlichen für das NStM damals konnten es offensichtlich nicht.

Und noch etwas soll nicht unerwähnt bleiben – das Zielvereinbarungsverfahren. Zunächst begann man damit von „unten nach oben“ Ziele für ein Jahr zu vereinbaren, allerdings mit dem kleinen Schönheitsfehler, dass man damit meist erst zur Mitte des laufenden Jahres fertig wurde. Immerhin hatten Bezirksregierung und Innenministerium noch ein Wörtchen mitzureden. In den Dienststellen setzte man sich zusammen und entwickelte Ziele, wie und was man speziell im Jahr erreichen wollte. Die Ergebnisse waren fast immer gleich: Ziel nicht erreicht – und dafür hatte man immer gute Gründe. Man hatte nämlich vergessen, die Straftäter mit ins Zielvereinbarungsverfahren zu nehmen und hätten sich ohnehin nicht an Ziele wie Senkung der Fallzahlen oder etwa Erhöhung der Aufklärung gehalten.

Kurz nach dem Zielvereinbarungsverfahren von unten nach oben, merkte man, dass die Interessen der Politik dabei gänzlich unbeachtet blieben. Also änderte man das Verfahren in ein Gegenstromverfahren: Von oben gab es Vorgaben, von unten eigenen Ideen und als man bemerkte, dass das zu lange dauert und spontanen Veränderungen der Kriminalitätslage nicht zeitnah entsprach, wurde flugs das Verfahren von oben nach unten eingeführt.

Und irgendwie kam es, wie es kommen musste – nach einige Zeit sprach keiner mehr so recht davon, man kümmerte sich wieder um die Kriminalitätsbearbeitung vor Ort.

Interessant in diesem Zusammenhang ist das Verhalten von Führungskräften und Behördenleitungen. Anlässlich einer Landesvorstandssitzung, an der Innenminister Dr. Behrens teilnahm, bemerkte er angesichts der BDK-Kritik an der Neuen Steuerung, dass er eigentlich entschlossen war, das ganze zu beenden. Bei einer Tagung der Behördenleiterinnen und Behördenleiter habe er die Präsidenten und Landräte dazu befragt. Sie hätten ihn allerdings ermuntert, mit der Neuen Steuerung weiterzumachen. Es hatte sich wohl niemand getraut, gegen das „Allheilmittel“ einer neuen Führungskultur zu votieren.

Mit dem Regierungswechsel 2005 verschwand dann das neue Steuerungsmodell in den wesentlichen Bestandteilen von der Bildfläche. Als erste Maßnahme der neuen Landesregierung wurde das Controlling-Verfahren „Mach Web“ oder auch liebevoll „mach weg“ genannt, in dem die Arbeitszeit produktbezogen gebucht werden musste, abgeschafft. Das Zielvereinbarungsverfahren und die Produktsteuerung spielen keine Rolle mehr, allerdings tut sich die neue Landesregierung hinsichtlich der Verteilung des Personals auf die verschiedenen Berufsbilder der Polizei nach wie vor schwer. Ein entsprechender Erlass sorgt zumindest dafür, dass zukünftig 75% des Nachersatzes für die Kriminalpolizei mit jüngeren Beamtinnen und Beamten gedeckt wird – in diesem Zusammenhang spricht man auch von U30 (unter 30), ein kleiner Lichtblick am Horizont zur schrittweisen Verjüngung der NRW-Kripo.

Bisher ist es der schwarz-gelben Koalition in Nordrhein-Westfalen nicht gelungen, eine klare Entscheidung zur getrennten Ausbildung an der Fachhochschule zu treffen. Dies ist umso bedauerlicher, als dies in die Koalitionsvereinbarungen aufgenommen wurde und immer Ziel der CDU in Nordrhein-Westfalen war. Die Zustimmung für eine solche Ausbildung liegt also politisch vor, zuletzt durch eine Initiative des NRW-Wissenschaftsministers Prof. Pinkwart, mindestens einen Modellstudiengang für „Ermittler“ in Kriminal- und Verkehrskommissariaten einzuführen, dokumentiert. Man darf gespannt sein, wie das Innenministerium damit umgeht.

Hinsichtlich der Polizeiorganisation ist die nordrhein-westfälische Polizei auf einem guten Weg. Weg von der damals als „zielführend“ geschaffenen Dezentralen Verbrechensbekämpfung hin zu einer „aufgabenorientierten“ Organisation, in der 4 Direktionen (Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz, Direktion Kriminalität, Direktion Verkehr und die Direktion Zentralabteilung) nebeneinander die Säulen der Aufgaben einer Polizei abbilden. Ja, der BDK darf mit Stolz behaupten: „Wir haben wieder eine Kriminalpolizei“. Und daran hat der BDK NRW einen erheblichen Anteil. In der Kenntnis der großen Probleme einer dezentralen Verbrechensbekämpfung und der daraus entstandenen „Schnittstellen“ zwischen Kriminalkommissariaten der Polizeiinspektionen und der noch vorhandenen zentralen Kripo (ZKB) hatte der Gesamtlandesvorstand des BDK am 1. April 2003 sein „4-D-Modell zu einer aufgabenorientierten Polizeiorganisation der Öffentlichkeit vorgelegt. (Bild Gesamtlandesvorstand)

Schon kurze Zeit später beauftragte die damalige Landesregierung eine Kommission unter der Führung von Prof. Scheu, ein Modell für eine zukünftige Polizeiorganisation zu entwickeln. In Köln und Aachen wurden so genannte Pilotprojekte zu einer aufgabenorientierten Polizeiorganisation eingerichtet.

Dass diese Bemühungen der damaligen Landesregierung unter Innenminister Dr. Fritz Behrens ähnliche bis gleiche Strukturen (4-Direktionen-Modell) aufwiesen und die von Innenminister Dr. Ingo Wolf seit etwa 2 Jahren andauernde Reorganisation der Polizei fast exakt die Eckwerte des BDK-Papiers aufweisen, macht stolz, zeigt aber auch die Kompetenzen eines Berufsverbandes mit hohem fachlichem Wissen seiner Mitgliederschaft.

Neben vielen positiven Entwicklungen in der jüngsten Vergangenheit bleibt ein „fieser“ Wermutstropfen. Nachdem man die zweigeteilte Laufbahn eingeführt und zu deren Finanzierung die Planstellen A12/A13 auf nur noch 10% bezogen auf den gehobenen Dienst eingefroren hatte, machte man sich daran, die Funktionen dieser Besoldungsgruppen neu zuzuordnen. Eine Arbeitsgruppe unter Rot-Grün mit deutlicher Unterrepräsentanz der Kriminalpolizei verschob ohne Rücksicht auf Verluste 450 Beförderungsstellen A12 und 50 A13 ersatzlos von der Kriminalpolizei zur Schutzpolizei. Einige Leiter von Kriminalkommissariaten sind seit dem 1.1.2007 nicht mehr in der Option nach A13. Viele der Vertreter der KK-Leiter, Mordkommissionsleiter, EK-Leiter und vor allem Sachbearbeiter in den Kommissariaten sind diesem Erlass zur Funktionszuordnung zum Opfer gefallen.

Diese Maßnahme ist zur erneuten Säge an der Wurzel der Kriminalpolizei geworden. Dass sich hieran sogar die Vertreter der Kriminalpolizei im Innenministerium beteiligten, zeigt ein Zitat eines ranghohen Kriminalbeamten im Ministerium anlässlich einer öffentlichen Veranstaltung in einer Kreispolizeibehörde am linken Niederrhein. Er rechtfertigte den Abzug der Beförderungsstellen aus der Kripo mit den Worten: „Die Kriminalpolizei hat ja bisher auch wie die Made im Speck gelebt.“

Die Maßnahme als solche, wie auch das Zitat haben die Kriminalistinnen und Kriminalisten bis ins Mark getroffen. Sie empfinden die Abqualifizierung eines großen Teils der kriminalpolizeilichen Funktionen schlichtweg als Unverschämtheit – nicht zuletzt aufgrund der Leistungen, die ihnen in allen Facetten der Kriminalität abverlangt werden.

Nach mehr als zwei Jahren Verhandlungen auf den verschiedensten Ebenen und einer unerträglichen Hinhaltetaktik hat sich der BDK zu entsprechenden Kampfmaßnahmen entschlossen. (Bild Demo vor dem Innenministerium)

Im Mai 2007 zeigten 3400 Kriminalistinnen und Kriminalisten per Unterschrift Innenminister Dr. Ingo Wolf die Rote Karte, am 20.1.2008 protestierten 1200 Kolleginnen und Kollegen beim Neujahrsempfang der FDP in Düsseldorf gegen den Innenminister und dessen Erlass zur Funktionszuordnung. Sie trugen in einem schwarzen Sarg die „Kriminalpolizei zu Grabe“. Erst beim Neujahrsempfang, dann vor dem Innenministerium. Unterstützt vom Deutschen Richterbund NRW, der „Aktion Wir“ aus NRW, dem Verbund Bund, dem Landesverband Hamburg legte der Bundesvorsitzende Klaus Jansen einen Kranz zur Mahnung vor dem Innenministerium nieder.

Bei Drucklegung stand ein Ergebnis im Kampf für den Erhalt der Funktionsstellen noch nicht fest. Aber ich bin sicher, wir werden auch dabei erfolgreich sein.

Ich hoffe, der Streifzug durch die letzten 20 Jahre hat gezeigt, dass ein Berufsverband wie der BDK wichtig und aus der Gewerkschaftslandschaft nicht mehr wegzudenken ist.

Die Politik und GdP haben bei der Entwicklung der Ausbildung und der Organisation 15 Jahre Zeit vertan, eine Zeit, die wir zur Weiterentwicklung angesichts neuer, hochkomplizierter Kriminalitätsphänomene hätten nutzen müssen. Wir haben Zeit verloren, die Kriminalpolizei in einem entsprechend niedrigeren Durchschnittsalter zu halten. Es steht zu befürchten, dass erst dann wieder Direkteinsteiger und junge Kriminalistinnen und Kriminalisten in die Kripo kommen, wenn bereits eine große Anzahl von Kolleginnen und Kollegen mit ihrem hohen kriminalistischen Wissen die Kripo verlassen haben. Ein Wissenstransfer findet dann nicht mehr statt.

Ab 2014 geht es los – dann muss das Land Nordrhein-Westfalen auf Kriminalisten aus den Jahrgängen Anfang der 70ger Jahre mit hohen Einstellungszahlen verzichten.

Der BDK wird auch hier seinen Druck weiter erhöhen – getreu unserem diesjährigen Motto der Personalratswahlen: „Wenn nicht jetzt, wann dann?“

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