Kriminalitätsbekämpfung im Märkischen Kreis

(Foto: © Wilfried Albishausen)

(Foto: © Wilfried Albishausen)

Das Bild zeigt eine "zerbrochene" Kriminaldienstmarke - Symbol für die Zerstörung einer gut funktionierenden Kriminalpolizei

Nachfolgend eine Pressemitteilung von Stephan Böhme, Vorsitzender des BDK-Bezirksverbandes Märkischer Kreis

Schöne Bescherung ...

15.12.2014

Allen ein segensreiches Weihnachtsfest und ein tolles 2015!

Das Jahr geht zu Ende.

Eine immer wieder kehrende Tatsache, die eine Vielzahl an Mitmenschen dazu veranlasst, einen mehr oder weniger gehaltvollen Jahresrückblick zu verfassen.

In diesem Jahr möchten wir uns in die Reihe dieser Rückblicker einreihen und einmal mehr das Jahr 2014 aus Sicht des BDK Märkischer Kreis Revue passieren lassen.

Ein sicherlich nachhaltiges Geschehen war der untaugliche Versuch, die desaströse Finanzpolitik auf Kosten der "wehrlosen" Beamtinnen und Beamten zu konsolidieren. Die Regierungsparteien treten damit die fundamentalen Grundsätze unserer Gesellschaft mit Füßen. In wenig wertschätzender Weise reden sie den bewiesenen Verfassungsbruch in dem Wissen schön, die anschließenden Verhandlungen mit den Spitzenverbänden in einem fragwürdigen Kompromiss enden zu lassen. Für die Zukunft lässt das nichts Gutes für die Innere Sicherheit, Justiz, Gesundheit und Bildung in Nordrhein-Westfalen erwarten.

Trotz Alternativen hält Herr Walter-Borjans mit Zustimmung der Rot-Grünen Landesregierung an dem verfassungswidrigen Weg fest.

Die vom BDK wiederholt thematisierte Gebührenordnung für polizeiliche Dienstleistungen gegen Verhaltenshafter mit der Möglichkeit eines sofortigen Vollzugs könnte den Landeshaushalt maßgeblich entlasten, wird aber regelmäßig ignoriert.

Der durch die Funktionszuordnung manifestierte Stellenklau bei der Kriminalpolizei führte einer im Mai 2014 abgeschlossenen Studie des BDK zu Folge zu einem Verlust von 200 Jahren kriminalistischem Spezialwissen. Allein in den Jahren 2010 bis April 2014 mussten mindestens 117 hoch spezialisierte Kriminalistinnen und Kriminalisten ihr Tätigkeitsfeld dauerhaft verlassen, um eine Besoldungserhöhung zu erhalten. Diese erzwungenen fachfremden Verwendungen kosteten den Bürgerinnen und Bürgern von Nordrhein-Westfalen bis dahin mindestens 15.000.000,- EUR* - Tendenz stark steigend!

Allein im Märkischen Kreis, als nur einer von 47 Kreispolizeibehörden, wurde so ein finanzieller Mindestschaden von bislang über 300.000 EUR verursacht.

Ein wenig rühmliches Kapitel des nichtwertschätzenden Umgangs mit Leistungen sind die ministeriellen Regelungen zur Personalentwicklung, um Führungsfunktionen in Spitzenämtern des gehobenen Kriminaldienstes zu erreichen. Selbst in der Geschäftsordnung der Kreispolizeibehörden manifestierte Aufgaben werden genauso vergessen wie die Wahrnehmung der Leitung von Ermittlungskommissionen und -gruppen. Obwohl gerade die letztgenannte Funktion unbestritten eine der schwierigsten Führungsaufgaben in den polizeilichen Kernaufgaben darstellt, musste die Beachtung als Grundlage für eine Führungskarriere erst nachgewiesen und gerichtlich bestätigt werden. Auf eine verbindliche Regelung warten wir nach wie vor vergebens.

Auch das diesjährige Beurteilungsverfahren offenbarte erneut, dass es dem grundgesetzlichem Anspruch als Bewertungssystem von Eignung, Leistung und Befähigung nicht gerecht wird.

Auf Grund von Regelungen, wie der oben erwähnten Funktionszuordnung und der Formulierung von halbherzigen konstitutiven Merkmalen, bestimmt das zu erwartende Angebot an Beförderungsstellen die Notwendigkeit von Spitzenbeurteilungen und verleitet zu einem unrechtmäßigen Umgang mit den Quotierungen. Damit hebelt der Innenminister seinen eigenen Anspruch einer leistungsstarken Polizei selbst aus. Das Erkennen und das Fördern von Potenzialen sind nach wie vor Fremdwörter.

Nicht nur das mangelhafte Beurteilungssystem und ein fehlendes Personalentwicklungskonzept führen die zwingende Notwendigkeit einer Reformierung des Öffentlichen Dienstrechts vor Augen. Die stark variierenden Anforderungen an die Beschäftigten in den Bereichen der Inneren Sicherheit, Justiz, Gesundheit, Bildung und Erziehung machen individuelle Regelungen zur Besoldung und Versorgung, zu Personalverwendung und -nachersatz sowie zu Arbeitszeiten unter Einbeziehung der demografischen Entwicklung erforderlich.

Allein in der Polizei haben sich die zeitlichen Erfordernisse stark verändert. Nur mit einer funktionsbezogenen Arbeitszeitregelung und einer aufgabenspezifischen Ausbildung lässt sich ein modernes bedarfsorientiertes Personalmanagement realisieren.

Wie jedes Jahr konnten wir auch im September 2014 neue Kolleginnen und Kollegen im Märkischen Kreis begrüßen. Allerdings reicht die Anzahl der neuen Polizistinnen und Polizisten trotz erhöhter Einstellungszahlen nicht aus, um alle Personalbedarfe zu decken. In der Kriminalitäts- und Verkehrsunfallbekämpfung bleiben gravierende Personaldefizite.

Offensichtliche Tatsachen, dass trotz Verjüngungserlass das Durchschnittsalter in der Kriminalitätsbekämpfung auf weit über 50 Jahre angestiegen ist,

der Märkische Kreis damit eine der ältesten Kriminalitätsbekämpfung im Land hat,

dass in den nächsten drei Jahren mehr als die Hälfte aller Dienststellen der operativen Kriminalitätsbekämpfung durch Pensionierungen dauerhaft unter eine Personalstärke von 80% fällt und damit nicht mehr arbeitsfähig sind,

alle Kriminalistinnen und Kriminalisten einen finanziell nicht vergütbaren Überstundenberg vor sich her schieben der fast acht Jahren einer gemeinsamen freien Zeit von über drei Wochen oder 300.000.- EUR entspricht,

die wöchentliche Arbeitszeit der Kriminalistinnen und Kriminalisten im Märkischen Kreis durchgängig bei 43,25 Wochenstunden liegt,

dass schon heute nur 2/3 des erforderlichen Mindestpersonals zur Bekämpfung der Straßenkriminalität, die ein Viertel des Gesamtkriminalität ausmacht, eingesetzt werden kann,

dass Steigerungsraten von fast 75% im Bereich der Computerkriminalität bei einer gleichzeitigen Reduzierung der Aufklärungsquote um 2/3 die personelle Notlage verdeutlicht,

konnten erneut nicht berücksichtigt werden. Bereits heute fehlen der Kriminalpolizei des Märkischen Kreises mindestens 30 Kriminalvollzugsbeamtinnen und -beamte.

Die Folge wird sein, dass in kürzester Zeit die Bürgerinnen und Bürger des Märkischen Kreises in weiten Teilen keine kompetenten Ansprechpartner für ihre berechtigten strafrechtlich relevanten Anliegen mehr vorfinden werden.

In der Hoffnung auf ein positiveres 2015 wünsche wir allen ein segensreiches Weihnachtsfest und ein tolles neues Jahr.

Ihre einzige Vertretung der Kriminalpolizei im Märkischen Kreis

* Mit Berechnung des nach der Aus-/Fortbildung erlangten Erfahrungswissens summiert sich der Schaden für die Steuerzahler auf einen dreistelligen Millionenbetrag!

(Stephan Böhme, BDK Märkischer Kreis)

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