Qualitätsprobleme in der Kripo NRW - Folge 1: "Einheitsausbildung"

(Foto: © Wilfried Albishausen)

(Foto: © Wilfried Albishausen)

28.03.2019 - In Folge 1 erfolgt die Darstellung eines politischen Irrweges weg von einer aufgabenorientierten und erfolgreichen Ausbildung hin zu einer "Einheitsausbildung" mit der Maxime "Jeder muss von allem etwas wissen, Spezialisierung kann warten..."

Zur Darstellung der politischen Verantwortlichkeiten zunächst eine Übersicht der Ministerpräsidenten und Innenminister sowie der jeweiligen Koalitionen, da Bündnis 90/Die Grünen keinen Innenminister stellten und deren Beteiligung und Verantwortlichkeit meist in Vergessenheit gerät.

Regierung und Koalitionen

1978 - 1998

MP Johannes Rau

IM Schnoor, SPD - 1995 IM Kniola, SPD

ab 1995 SPD-B90/Die Grünen

1998 - 2002

MP Clement

IM Behrens, SPD

SPD-B90/Die Grünen

2002 - 2005

MP Steinbrück

IM Behrens, SPD

SPD-B90/Die Grünen

2005 - 2010

MP Rüttgers

IM Wolf, FDP

CDU-FDP

2010 - 2017

MP'in Kraft

IM Jäger

SPD-B90/Die Grünen

ab 2017

MP Laschet

IM Reul

CDU-FDP

Der Weg zur „Einheitsausbildung“

Im Juli 1995 endete die Amtszeit des damals langjährigen Innenministers Dr. Herbert Schnoor (SPD) innerhalb der Regierung des Ministerpräsidenten Johannes Rau.

Und genau ab diesem Jahr wurde die Ausbildung der nordrhein-westfälischen Polizei mit gravierenden Folgen für die Personalentwicklung in der Kriminalpolizei geändert. Ab 1995 erfolgte die Ausbildung für den gehobenen Dienst, die zwischenzeitlich an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (FHöV) stattfand, unter der Maxime „Einheitsausbildung“ für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten unseres Landes.

Bis zu diesem Zeitpunkt wurden Polizeivollzugsbeamte spezialisiert für die Kriminalpolizei und Schutzpolizei ausgebildet. Beamte aus der Schutzpolizei, die für den Aufstieg aus dem mittleren in den gehobenen Dienst vorgesehen waren, konnten sich entscheiden, ob sie nach der Ausbildung in schutzpolizeilichen Aufgaben oder in kriminalpolizeilichen Aufgaben tätig sein wollten. So genannte Seiteneinsteiger mit Abitur ebenfalls.

Der Unterricht an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung (FHöV) erfolgte im ersten Jahr in allen Fächern inklusive Kriminalistik, Kriminologie, Einsatzlehre und Verkehrsrecht gemeinsam für alle Studierenden. Danach erfolgte die Trennung in den Fächern Kriminalistik und Kriminologie für die Kripo-Bewerber und Einsatzlehre sowie Verkehrslehre für die Schutzpolizei-Bewerber bis hin zur Staatsprüfung und der anschließenden Verwendung in dem jeweiligen Bereich.

Was bedeutete die Form dieser von Schnoor und Protagonisten im Innenministerium als „Anachronismus“ betitelten „alten“ Ausbildung für die Praxis bis 1995?

Die Anwärter und Aufstiegsbeamten für die Kripo absolvierten rund 18 Monate Theorie und 18 Monate Praxis in den Kriminalkommissariaten der jeweiligen Ausbildungsbehörde, um möglichst alle Bereiche der Kriminalpolizei kennen zu lernen, um danach meist in Kommissariaten für Eigentumskriminalität unter Anleitung erfahrener Kriminalisten ihre erlernten Fähigkeiten in der Praxis anzuwenden und zu vervollkommnen. In zahlreichen Behörden erfolgte der Einstieg in die Praxis bei den Kriminalwachen, die rund um die Uhr mit allen Kriminalitätsbereichen im ersten Angriff (Tatortaufnahme, Anzeige, Vernehmungen, Haftsachenbearbeitung) befasst sind.

Diese Form der Ausbildung und anschließenden Verwendung wurde ab 1995 abgeschafft. Jeder Student sollte alles erlernen, um überwiegend für den Wachdienst befähigt zu werden. In den Erlassen zur Verwendung der FHöV-Absolventen finden sich zwar auch Hinweise auf eine Vorbereitung für die Tätigkeit in einem Kriminalkommissariat. Allerdings muss jeder, der rechnen kann, feststellen, dass die Studienzeit inklusive der dann nur noch geringen Praktika (wenige Wochen) für ein solches Verwendungskonzept nach Ausbildung nicht ausreichte.

In den Folgejahren unter dem Innenminister Kniola (SPD) bis 1998, unter Behrens, SPOD bis 2005, unter Wolf, FDP bis 2010 und unter Jäger, SPD bis 2017 wurde das Curriculum der FHöV und der Praxisanteile regelmäßig erweitert und geändert, ohne jedoch eine grundlegende Spezialisierung für die Kripo zu schaffen.

Nach dem Prinzip der „Einheitsausbildung“ und der offensichtlich doch insgeheimen Erkenntnis, dass diese Form für die Kripo nicht reiche, wurde etwas Neues geschaffen, das sich „Einführungsfortbildung“ nennt und noch heute praktiziert wird.

Folge 2, die sich mit der "Einführungsfortbildung" beschäftigt, erscheint in Kürze...

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