"G8 Befürworter" stellen falsche Behauptungen auf...

15.02.2017 - Kaum ist das Volksbegehren G9 jetzt! für eine Rückkehr zum Abitur nach 9 Jahren an Gymnasien gestartet, melden sich - offenbar nervös geworden - Vertretungen anderer Elternschaften mit falschen Behauptungen zu Wort und versuchen Eltern von der Beteiligung am Volksbegehren abzuhalten. Man darf vermuten, dass hier Lobbyisten rot-grüner "(Un-) Bildungspolitik am Werk sind.

Lassen Sie sich nicht von den Falschbehauptungen von der Teilnahme am Volksbegehren abhalten!

Nachfolgend die Richtigstellung der Falschbehauptungen in Sachen Volksbegehren G9 jetzt!:

Initiative G9 jetzt! NRW wehrt sich gegen falsche Vorwürfe

Aktuell werden gegen das Volksbegehren für das 9-jährige Gymnasium von verschiedenen Seiten falsche Behauptungen zu den Auswirkungen der Gesetzesvorlage in Umlauf gebracht.

Folgendes zur Klarstellung.

1.Behauptung: Die Wiedereinführung von G9 an Gymnasien geht auf Kosten anderer Schulformen.

In der PM der Gesamtschulverbände heißt es auf S.2:

„Zur Finanzierung der Wiedereinführung..... schlägt die Initiative "G9jetzt" vor..…“

Richtig ist, dass auf jeder Unterschriftenliste zum Stichwort der geforderten Kostenneutralität für VB steht: "Kostenabschätzung: Dieses Gesetz verursacht keine Kosten – im Gegenteil, durch den Wegfall der höheren Stundenzahlen entstehen Einsparungseffekte."

Dieser Satz bezieht sich ausschließlich auf die Gymnasien, wie das VB explizit das Ziel hat, „dass an Gymnasien das Abitur wieder nach einer Regelschulzeit von 13 Jahren… abgelegt wird“. In den Übergangsjahren entstehen sogar Einsparungseffekte im Personalbereich durch die Absenkung auf durchschnittlich 30 WS. Keine Kosten – Keine Gegenfinanzierung

2. Behauptung: Durch die angestrebte Senkung der Pflichtstundenzahl von 188 auf 180
Unterrichtsstunden entstehen Schulen mit gebundenem Ganztag Nachteile.

Richtig ist: Gebundene Ganztagsschulen haben die Pflicht, für mindestens sieben Zeitstunden an mindestens drei Unterrichtstagen ihre Türen zu öffnen. Das soll in der Regel von 8 bis 15 Uhr der Fall sein und bezieht sich nur auf den allgemeinen Zeitrahmendes Ganztagsbetriebs. In diese sieben Zeitstunden ist die allgemeine Unterrichtszeit von durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden eingeschlossen. Eine gebundene Ganztagsgesamtschule kann über die sieben Zeitstunden verteilt z. B. 6 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten anbieten, dazu eine Mittagspause, eine Klassenleiterstunde, eine Hausaufgabenzeit, eine AG, eine Förderstunde...

Finanziert wird dies durch einen Erlass über 20% mehr Lehrerstellen für alle Ganztagsschulen. Vor der Einführung von G8 im Schuljahr 2005/2006 führte eine gebundene Ganztagsschule ihren Ganztagsbetrieb mit einem Pflichtunterrichtsstundenvolumen von 179 Jahreswochenstunden (JWS) durch. Derzeit sind es 188 JWS (Klasse 5-10 im Mittel 31,3). Bei erfolgreichem Volksbegehren werden es 180 JWS sein (Klasse 5-10 im Mittel 30). Der Ganztagserlass bleibt vom VB völlig unberührt.
Die Einsparungen auf der Personalebene (- 5,1%)* können durch eine Änderung des Ganztagserlasses jederzeit den Ganztagsschulen wieder zugeführt werden (Erhöhung des Lehrerzuschlags von 20 auf 25,1%). So entstünde für die Landesregierung eine Kostenneutralität – geplante Kürzungen der Gesamtmittel für Ganztagsschulen sind nicht bekannt. Positiver Nebeneffekt: Mit der Senkung der Pflichtstunden ginge ein prozentual höherer Anteil z. B. an individueller Förderstunden einher.

Bei kostenneutraler Umsetzung durch die Landesregierung entfallen an gebundenen Ganztagsschulen keine Lehrerstellen. Statt der behaupteten Nachteile bringt das VB hier sogar Vorteile!

3. Behauptung:Die Vertreter des Volksbegehrens lehnen generell den Ganztag ab.

Richtig ist: Diese Aussage entbehrt jeder Grundlage. Gebundene Ganztagsschulen, auch Gebundene Ganztagsgymnasien, bleiben vom VB unberührt! Den anderen Gymnasien eröffnet es die Möglichkeit zum Halbtagsunterricht mit offenen Ganztagsangeboten. Dies ist der ausdrückliche Wunsch der Mehrheit der Eltern. (Umfrage der LE durch Prof. Rainer Dollase 2016, Teilnehmer brutto 55954)

*188 JWS zu 180 JWS = - 4,255 % , da auf dieser Grundlage der Zuschlag von 20% erfolgt, kommen nochmal 0,851% hinzu, macht in der Summe 5,1% Lehrerstellen weniger, die aus dem „Gesamttopf“ per Erlass ohne finanziellen Mehraufwand finanziert werden können.

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